TOP Ö 7: Bauantrag - Tektur zur Errichtung von Lagercontainern, Erweiterung der Lagerhalle II, Änderung der Lagerhalle III, Fl.-Nr.: 1070/2 Gemarkung Diespeck, Dieter Grimm

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingereicht wurde.

 

Bauherr: Dieter Grimm, Hammerbacherstraße 19, 91074 Herzogenaurach 

 

Vorhaben: Tektur zur Errichtung von Lagercontainern; Erweiterung der Lagerhalle II, Änderung Lagerhalle III auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1070/2 der Gemarkung Diespeck (Aktenzeichen: 43-6026-A-2018-642)

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Aynsley Röder, Hofwiesenstr. 8, 91074 Herzogenaurach

 

Vorgeschichte:

 

Lagerhalle II wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vom 02.08.2011 (Aktenzeichen: 43-6026-A-2011-526) errichtet.

 

Lagerhalle III wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vom 21.03.2012 (Aktenzeichen: 43-6026-A-2012-206) errichtet.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Am Käswasen nord“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Eine Nachschau des LRA vom 09.11.2016 ergab:

 

  1. Die Maße von den Planzeichnungen, die der Genehmigungsfreistellung zugrunde liegen, weichen ab.
  2. Die Außenverkleidung wurde bis heute nicht erstellt.
  3. Eine geregelte Ableitung des Dachflächenwassers ist durch das Fehlen einer Dachrinne nicht gewährleistet.   

 

Der Bauherr wurde durch das LRA aufgefordert einen prüffähigen Bauantrag (dreifach) bei der Gemeinde Diespeck einzureichen. Herr Grimm hat 2018 einen Bauantrag eingereicht:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Am Käswasen nord“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Der Bauherr beantragte die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze für die Lagerhallen II-1 (Bestand), II-2 (geplanter Neubau) und Lagerhalle III (Bestand).

 

Der Bauherr beantragte die Ausnahme im Hinblick auf die Dachform für alle Hallen. Die Ausnahme ist im Bebauungsplan unter Punkt 5.2 vorgesehen. „Als Dachformen sind Satteldächer vorgeschrieben, Ausnahmen sind jedoch zulässig.“

 

Der Bauherr beantragte die Ausnahme im Hinblick auf die festgesetzte Baugrenze im Schutzzonenbereich der 110 KV-Leitung für die Errichtung der Lagercontainer. Punkt 7.1: „im Schutzzonenbereich der 110 KV-Leitung kann einer Überschreitung der Baugrenzen zugestimmt werden, sofern die Mindestanforderungen der einschlägigen VDE-Bestimmungen und die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO eingehalten sind.“

 

Der Bauherr beantragte die Abweichung von der BayBO im Hinblick auf den Brandschutz. Diese Abweichung(en) werden im Landratsamt geprüft.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck hat in seiner Sitzung vom 10.09.2018 sein Einvernehmen versagt.

 

Herr Popp hat in der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2018 den Fall erläutert.

 

Zum 26.05.2020 hat Herr Grimm vorliegende Tekturplanung beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim eingereicht. Mit der Übersendung einer Antragsheftung wurde die Gemeinde Diespeck zur gemeindlichen Stellungnahme aufgefordert.

 

Die wesentlichen Änderungen der Tektur sind:

 

  • Reduzierung der Container von fünf auf vier
  • Rückbau der Dachfläche um 1,2 m² (in Richtung Hell & Co.)
  • Einarbeitung der vom LRA geforderten Punkte

 

Der Bauherr beantragt die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO.

 

Die Nachbarn (Herr Leo Meyer, Firma Hell & Co. GmbH und Fränkische Überlandwerke AG (jetzt Main-Donau-Netz GmbH) wurden angeschrieben. Der Plansatz liegt vom 12.06.2020 – 26.06.2020 aus.

 

Der Gemeinderat ist sich nach kurzer Beratung einig, dass Einvernehmen zu versagen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Diespeck versagt dem Tekturantrag von Herrn Dieter Grimm, Hammerbacherstr. 19, 91074 Herzogenaurach, zur Errichtung von Lagercontainern, der Erweiterung der Lagerhalle II und der Änderung der Lagerhalle III auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1070/2 der Gemarkung Diespeck, sowie den erforderlichen Abweichungen und den Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 „Am Käswasen Nord“, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.