TOP Ö 3: Bestellung eines gemeindlichen Behindertenbeauftragten

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Neben einem Seniorenbeauftragten (Helmut Roch) und zwei Jugendbeauftragten (Tanja Wölfel & Melanie Meierhöfer) suchte die Gemeinde Diespeck noch eine(n) kommunale(n) Behinderten-beauftragte(n). Diese(r) soll künftig als Ansprechpartner(-in) für verschiedene Anliegen behinderter Menschen in der Gemeinde fungieren. Konkret hätte der oder die Behindertenbeauftragte folgende Aufgaben:

 

           Die Belange behinderten Menschen zu verdeutlichen und Verständnis zu schaffen

 

           Die rechtzeitige Beteiligung behinderten Menschen bei politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheidungen sicherzustellen

 

           Ggf. auch eine gewisse individuelle Beratung für Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen

 

Auf die Ausschreibung im Gemeindeblatt haben sich 4 Personen beim Bürgermeister gemeldet:

 

-       Gunda Grüner

-       Birgit Arnhold (Gutenstetten)

-       Dieter Wittmer

-       Sonja Ell

 

Eine Teilung der Aufgaben ist sicherlich förderlich. Auch der Umstand, dass Frau Arnhold aus Gutenstetten kommt ist positiv und kann auch als Ansatz für eine weitere interkommunale Zusammenarbeit gesehen werden. Alle  Interessenten(innen) gilt es zu schulen und zu fördern.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz schlägt vor, einen Behindertenbeirat zu bilden. Dieser sollte dann selbst aus seinen Reihen einen Sprecher(in) benennen. Die Unterlagen für die Arbeit sollten aber immer alle Personen erhalten.


Der Gemeinderat Diespeck bildet einen Behindertenbeirat, der die Belange der Behindertenarbeit der Gemeinde Diespeck also des Behinderten-Beauftragten übernimmt. Für den Behindertenbeirat werden folgende Personen bestellt:  Frau Gunda Grüner, Diespeck, An der Strut 9, Frau Birgit Arnhold, Gutenstetten, Am Stübacher Berg 10, Herr Dieter Wittmer, Diespeck, Bamberger Str. 40 und Frau Sonja Ell, Diespeck, Obersachsen 32. Die Gemeinde Diespeck übernimmt die Kosten der Ausbildung und Schulung der Mitglieder des Behindertenbeirates. Aus den Reihen des Behindertenbeirates ist ein Sprecher zu benennen.