TOP Ö 6: Grundstücksteilung Brunnenstr. 8, Diespeck, Zufahrt und Bebaubarkeit

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass die Eheleute Dres. Thuss, Diespeck, Brunnenstr. 8 ihr Grundstück für eine weitere Bebauung teilen sowie eine gesonderte Zufahrt von der Sandstraße nach dem Grundstück Sandstr. 31, möchten. Der  weitere Sachverhalt, Überschreitung der Baugrenzen ergibt sich aus beiliegenden Lageplan des Architekturbüros Lehnert und dem Schreiben der Eheleute Thuss.

 

Da in anderen Fällen seitens des Gemeinderates bereits Befreiungen von den Baugrenzen erteilt wurden sollte auch in diesem Falle zugestimmt werden. Ggf. wäre die Erschließungsfrage, Wasser/Kanal noch zu klären, falls dies nicht über das bestehende Grundstück erfolgen kann (Grunddienstbarkeit).

 

Soweit ausgeführt würde die Pflasterung der Zufahrt durch die Anlieger übernommen werden, der im Wege stehende Baum (Busch) müsste gefällt werden.

Der Planer, Herr Björn Lehnert erklärt, dass das Grundstück erschlossen ist und die Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Flur-Nr. 679/13 erfolgen soll. Die Befestigung und Pflasterung würden die Antragsteller auf eigene Kosten übernehmen.

Weitere Einzelheiten auf den beiliegenden Fotos und dem Lageplan.

 


Der Gemeinderat stimmt einer Grundstücksteilung für das Grundstück Flur-Nr. 536/25 Gemarkung Diespeck, Eigentümer Dres. Ulrike und Gunter Thuss, Diespeck, Brunnenstraße 8 sowie einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 Willenbach-Nord hinsichtlich der Abweichung von den Baugrenzen wie im Lageplan eingezeichnet, zu. Ferner wird einer eigenen Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Flur-Nr. 679/13, Befestigung und Pflasterung durch die Antragsteller und auf deren Kosten zugestimmt.