TOP Ö 4: Bauvoranfrage - Errichtung eines Gartenhauses mit Unterkellerung, Fl.-Nr.: 476/11, Gemarkung Stübach, Peter Schmidt

Beschluss: Zurückgestellt

Bauherr: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, 91456 Diespeck

 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses mit Unterkellerung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/11 der Gemarkung Stübach.

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Neuberg II“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze, der festgesetzten Eingrünung, sowie der festgesetzten Traufhöhe.

 

Die Bauweise orientiert sich am vorhandenen Turm am Wohngebäude.   

 

Alle Nachbarn haben den Eingabeplan unterschrieben.

 

Die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen werden dem Bauantrag beigefügt. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob den Befreiungen zugestimmt wird.

 

Der Bauausschuss machte sich ein Bild vor Ort. Dem Antragsteller wurde signalisiert, dass ein Gartenhaus in dieser Höhe wohl keine Zustimmung finden wird. Der Antragsteller hat daraufhin angeboten die Pläne zu ändern und die Höhe des Turmes zu reduzieren. Die neuen Pläne werden in die Sitzung eingebracht, sollten die Unterlagen bis dato vorliegen.


Herr Georg Grimm war zu diesem TOP nicht anwesend.