TOP Ö 5: Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Fl.-Nr.: 476/10, Gemarkung Stübach (Steigerwaldstr. 2, 91456 Diespeck, Stübach), Vera und Florian Neu

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persönlich beteiligt: 0

Bauherr: Vera und Florian Neu, Paracelsusstr. 39, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/10 der Gemarkung Stübach (Steigerwaldstr. 2, 91456 Diespeck, Stübach)

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH); Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Georg Gerhäuser, Ipsheimer Str. 6, 91438 Bad Windsheim

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Neuberg II“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze (Dachüberstand 0,1 m) der Anzahl der Vollgeschosse (drei statt zwei), der festgesetzten Dachneigung (42° statt 38°) und Dachfarbe (anthrazit statt rot bzw. rotbraun)


Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Vera und Florian Neu, Paracelsusstr. 39, 91413 Neustadt a.d.Aisch zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 476/10 der Gemarkung Stübach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Neuberg II“ im Hinblick auf die Baugrenze, die Anzahl der Vollgeschosse, der Dachneigung und Dachfarbe zu.   


Herr Grimm war zu diesem TOP nicht anwesend.