Sitzung: 07.09.2020 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0
1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz teilt mit, dass nachstehender Bauantrag bei der
Verwaltung eingereicht wurde.
Bauherren: Marcella
und Frank Engelhardt, An der Steige 4, 91456 Diespeck
Vorhaben:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück: Teilfläche aus
Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach (hinter Hauptstraße 44, 91456 Diespeck,
Stübach)
Planfertiger:
Christoph Schorr, Am Schopfensee 17, 96152 Burghaslach
Das Vorhaben liegt
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne
rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Erschließung:
Zufahrt über
Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach
Wasser und Kanal
wurden bei dem Bauvorhaben von Frau Daniela Engelhardt (Hauptstraße 44 a) von
der Hauptstraße über das Grundstück mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach
gelegt. An diese vorhandenen Leitungen soll angeschlossen werden.
Abwasser: Lt. Frau
Engelhardt beträgt der Rohrdurchmesser 150 mm. (Lt. Herrn Selig nach
Rücksprache mit GBI ausreichend)
Wasser: Lt.
Aufzeichnungen Bauhof: Leitungsdurchmesser: 40 mm
Die GBI rät an dieser Stelle von einer Aufschaltung des neuen Hauses an der bestehenden, privat verlegten Wasserleitung ab. Auch wenn der Druck über die meiste Zeit am Tag für beide Gebäude ausreichend ist, wird es zu Druckproblemen kommen, wenn beide zur selben Zeit viel Wasser ver-brauchen. Zu verbrauchsreichen Tageszeiten würde man sich der max. zulässigen Fließgeschwin-digkeit (2 m/s) innerhalb der DN 32 Leitung nähern. Die GBI empfiehlt daher einen separaten Hausanschluss für das Grundstück zu legen.
1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt den
Bauantrag in den Umlauf.
Beschluss:
Der Gemeinderat Diespeck
erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Marcella und Frank Engelhardt, An der
Steige 4, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der
Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach,
vorbehaltlich der dinglichen Sicherung der Zufahrt und der Leitungen (Wasser
und Kanal), sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Die Gemeinde Diespeck empfiehlt einen separaten Hausanschluss (Wasser) zu legen.