TOP Ö 5: Bauantrag: Neubau eines Mehrparteienwohnhauses; Fl.-Nr.: 1208/2, Gemarkung Diespeck (Schleifmühlstr. 65, 91456 Diespeck), Christine u. Werner Geißdörfer

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Antragsteller: Christine u. Werner Geißdörfer, Dettendorfer Str. 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Neubau eines Mehrparteienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1208/2 der Gemarkung Diespeck (Schleifmühlstr. 65, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Rudolf Kellermann, Nürnberger Str. 36, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sensenhammer“ der Gemeinde Diespeck.

 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen. Die Bauherren beantragen die Befreiung von:

 

  • der festgesetzten Dachneigung
  • der Festsetzung UG+EG+OG+DG
  • der festgesetzten Grundflächenzahl
  • der Festsetzung 1.4.2 „Bei Außenanlagen ist die Bodenversiegelung zu vermeiden (Rasengittersteine o. ä.)“
  • den festgesetzten Stellplätzen
  • der Festsetzung 1.7 „Kinderspielplätze sind nach Art. 8 BayBO zu errichten“ (aktuell Art. 7 Abs. 3 BayBO)

 

Begründung: siehe Anlage

 

Die Bauherren beantragen die Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen). Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Die Nachbarn haben, bis auf Frau Sabine Lechner (Fl.-Nr.: 1208/3), die Planung unterschrieben.

 

Generell steht der Bauausschuss dem Vorhaben und auch den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sensenhammer“ zustimmend gegenüber.

 

Allerdings sieht der Bauausschuss die Parksituation vor Ort kritisch und erachtet einen Stellplatz pro Wohnung als nicht ausreichend.

 

Der Bauausschuss regt an, das Gespräch mit dem Bauherrn zu suchen, um die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen und nach einem Kompromiss zu suchen. Bürgermeister von Dobschütz wird das Gespräch mit dem Antragsteller diesbezüglich suchen.

 

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll der Bauantrag final behandelt werden.


Nach Erhöhung der Anzahl der Stellplätze, stellt der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sensenhammer“, zum Neubau eines Mehrparteienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1208/2 der Gemarkung Diespeck, in Aussicht.