TOP Ö 7: Bauantrag: Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses; Fl.-Nr. 632/2, Gemarkung Diespeck (Richthofenstr. 5, 91456 Diespeck); Sybille Hoche

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Bauherr: Sybille Hoche, Martin-Luther-Str. 74, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses, Tektur zu Bauantrag 43-6026-A-2020-537: Ergänzung Pultdacherker und Terrasse auf der Nordseite auf dem Grundstück mit der Flurnummer 632/2 der Gemarkung Diespeck (Richthofenstraße 5, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Architekt Rainer Bayer, Oskar-Müller-Straße 7, 86399 Bobingen

 

 

Die Tektur umfasst die Ergänzung des Pultdacherkers und der Terrasse auf der Nordseite

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bodenfeld II“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Dachneigung und die festgesetzte Kniestockhöhe.

 

Die festgesetzte Dachneigung bei Satteldächern beträgt 38° - 48°, bei Pultdächern 7° - 20°. Die geplante Dachneigung beträgt 25°

 

Die festgesetzte maximale Kniestockhöhe beträgt 0,5 m. Die geplante Kniestockhöhe beträgt 2,23 m.

 

Der (ursprüngliche) Bauantrag wurde in der Sitzung vom 23.07.2020 behandelt, das Einvernehmen wurde erteilt und den Befreiungen im Hinblick auf Dachneigung und Kniestockhöhe zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde unter Aktenzeichen: 43-6026-A-2020-537 erteilt.

 

Das existierende Haus muss(te) wegen Wasserschaden abgerissen werden.

 

Lt. Baubeschreibung werden die lt. Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck geforderten 3 Stellplätze errichtet.