TOP Ö 4: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Aischtalblick 17, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Anwesend: 7

2. Bürgermeister Roland Schmidt berichtet, dass Herr Daniel Rost, Forster Weg 9, 91456 Diespeck den Antrag auf Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr.: 501/2 der Gemarkung Diespeck stellte.

 

Der Bauausschuss hat hinsichtlich der Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass der Bauplan durch die Verwaltung geprüft wurde und folgendes feststellte.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform. Der eingereichte Entwurf sieht ein „Toskana-Haus“ mit Zeltdach vor. Im Bebauungsplan sind die zulässigen Dachformen (Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdach) festgelegt. Der Bauherr beantragt hier auch eine Abweichung vom Bebauungsplan.

 

Herr Björn Lehnert regt an, dass man in der Vergangenheit im „Wohngebiet am Käswasen“ bereits für mehrere Abweichungen das Einvernehmen erteilt hat. Daher könnte man die vorliegende Abweichung ja nun also fast nicht versagen. In naher Zukunft und vor allem in den neuen Baugebieten sollte man aber die beschlossenen Festsetzungen des Bebauungsplanes auch durchsetzen und keine Abweichungen mehr dulden.

 

Herr Horst Schrödl berichtet, dass für sämtliche Baugebiete im Bereich von Diespeck Festsetzungen aufgestellt wurden. Mit dem Wandel der Zeit hat sich jedoch auch der Baustil geändert, sodass es immer wieder zu Abweichungen der Festsetzungen kam und man hier im Sinne der Bürger sein Einvernehmen hierzu erteilte.


Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag, sowie dem Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan, von Herrn Daniel Rost zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501/2 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 17, 91456 Diespeck) sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.