TOP Ö 11: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Fl.-Nr.: 318, Gemarkung Dettendorf; Markus Hieronymus

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehende Bauvoranfrage eingereicht wurde.

 

Antragsteller: Markus Hieronymus, Obersachsen 7, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 318 der Gemarkung Dettendorf (neben Obersachsen 7)

 

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

 

Die lt. Bauherr per Antrag auf Vorbescheid zu klärenden Fragen:

 

  • Planungsrechtliche Zulässigkeit, da Außenbereich
  • Dachform (lt. Planzeichnung Satteldach mit 20° Neigung)
  • Erschließung

 

Erschließung:

 

  • Kanal: Kleinkläranlage
  • Wasser: Lt. Herrn Markus Emmert ist ein separater Anschluss möglich. Die Modalitäten müssten per Erschließungsvertrag geregelt werden. Ein Anschluss über die Hausnummer 7 (hier wäre die Gemeinde außen vor), wäre generell möglich, allerdings nicht ratsam, da es zu Druckproblemen kommen könnte.
  • Straße: über das Gemeindliche Grundstück mit der Flurnummer 320 der Gemarkung Dettendorf. Die Verlängerung bzw. der Ausbau des Weges müssten vertraglich geregelt werden.   

Der Gemeinderat Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Markus Hieronymus, Obersachsen 7, 91456 Diespeck, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 318 der Gemarkung Dettendorf, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.