TOP Ö 5: Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu Freiflächen-PV-Anlagen in der Gemeinde Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass der Gemeinderat Diespeck sich in der Dezember-Sitzung 2020 in Sachen „Freiflächen-PV“ für eine stufenweise Vorgehensweise entschieden hat.

 

Zunächst wurde das Planungsbüros „BBV-Landsiedlung“ mit der Erstellung einer Potentialflächenanalyse beauftragt. Kernfrage: „Wo sind neutral betrachtet, von externer Seite, für Freiflächen-PV geeignete Flächen im Gemeindegebiet Diespeck?“

 

Die der Analyse zugrundeliegenden Kriterien lauteten wie folgt:

 

 

 

Die so gewonnenen Ergebnisse wurden sodann in einer internen Klausur des Gemeinderates am 10.04.2021 beraten. Darauf aufbauend stellt der Gemeinderat Diespeck folgendes fest:

 

Position des Gemeinderates Diespeck:

 

 

Die Energiewende muss gelingen, um den wissenschaftlich belegten Klimawandel einzudämmen, die Klimaschutzziele der EU zu erreichen und zugleich die Energieversorgung des Industriestandortes Deutschland sicherzustellen. Hierzu müssen wir unseren Beitrag leisten. Auch mit Blick auf nachfolgende Generationen. Zugleich haben der Erhalt unserer heimischen Kulturlandschaft, die Bereitstellung von Land für Nahrungsmittelproduktion sowie die Sicherung von Entwicklungsflächen ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert für uns und unser Handeln als Gemeinderat Diespeck. Vor diesem Hintergrund möchten beiden Aspekten gerecht werden.

 

Wir wollen daher den Weg für die Realisierung von 1-2 PV-Anlagen in der Gemeinde ebnen. Anvisiert sind bereitgestellte Flächen in einer Größe von max. 15-20 Hektar. Eine zusammenhängende Fläche wird präferiert. Für eine flächenmäßig kleine Gemeinde (20 km2) sehen wir damit aber zugleich unseren Beitrag im Bereich „Freiflächen-PV“ als erfüllt an und würden weitere Anlagen in der Zukunft ablehnen. Mit zwei Windkraftanlagen erreichen wir bereits jetzt, zumindest was die Gewinnung von EEG-Strom anbelangt, einen Deckungsgrad von 104%.

 

Bei der Identifikation geeigneter Flächen war und sind uns vor allem folgende drei Kriterien wichtig:

 

  1. Vorbelastete Flächen, direkt an Straßen oder Hochspannungstrassen etc.
  2. Flächen die wenig einsehbar sind und auch aus der Fernwirkung das Landschaftsbild nur wenig beeinträchtigen.
  3. Flächen mit einer eher unterdurchschnittlichen Bodengüte und einer eher geringen, ökologischen Wertigkeit.   

 

Im Umkehrschluss sind aus unserer Sicht folgende Standorte NICHT für Freiflächen-PV geeignet:

 

  1. Potenzielle Erweiterungsflächen für unsere Wohnbebauung bzw. für Gewerbeexpansion.
  2. Flächen, die am Ortsrand gelegen sind und den Ortscharakter bzw. das Ortsbild beeinträchtigen (FPV nicht näher als max. 300 Meter vom Ortsrand entfernt).
  3. Flächen, die das Landschaftsbild maßgeblich und mit hoher Fernwirkung beeinträchtigen.
  4. Flächen mit einer überdurchschnittlichen Bodengüte.

 

Außerdem sind folgende Kriterien zu erfüllen, wenn Investoren PV-Anlagen in unserem Gemeindegebiet realisieren möchten:

 

  1. Der Betreiber trägt per städtebaulichen Vertrag sämtliche Verfahrenskosten und eine Verwaltungspauschale für den Personalaufwand des Verfahrens.
  2. Über die Wirkung in der Landschaft ist eine Visualisierung zu erstellen, diese ist bei der Beantragung mit einzureichen (Sichtraumanalysen oder Blendgutachten müssen je nach Standort nachgewiesen werden).
  3. Der Betreiber muss sich um die Netzanschlussmöglichkeit bemühen.
  4. Die Art der Bürgerbeteiligung muss in einem schlüssigen Konzept vorgestellt werden.
  5. Ein ökologisches Konzept zur Aufwertung der umliegenden Flächen bzw. zum Flächenausgleich muss nachgewiesen werden.
  6. Die erwirtschafteten Gewinne aus der Anlage müssen vollumfänglich in der Gemeinde Diespeck steuerlich veranlagt werden.

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt der voranstehenden Position zu und erhebt diese zur Maxime des künftigen Handelns in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet.