TOP Ö 13: Bauantrag: Errichten einer Stützmauer sowie Einfriedung des Grundstückes; Fl.-Nr.: 486, Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38); Heidi u. Holger Schick

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass bei der Verwaltung nachstehender Bauantrag eingegangen ist.

 

Bauherren: Heidi u. Holger Schick, Riedfelder Ortsstr. 28, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung einer Stützmauer, sowie Einfriedung des Grundstückes Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 38, 91456 Diespeck, Stübach)

 

Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Wochenendhausgebiet „Am Neuberg“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes:

 

  • Stützmauern und Steilböschungen sind unzulässig. (B, I, 3.)
  • Soweit die Grundstücke an Verkehrsflächen angrenzen, sind sie mit einem Jägerzaun bis 1,00 m Gesamthöhe (holzfarben gestrichen) einzufrieden. (B, IV, 1. a)
  • Der Sockel der Einfriedung darf die natürliche Geländeoberfläche nicht mehr als 0,25 m übersteigen. (B, IV, 1. b)
  • Im Übrigen können Grundstücke mit Maschendrahtzäunen (mit grünem Kunststoff ummantelt) eingefriedet werden. (B, IV, 2.)

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von den Festsetzungen. Begründung – siehe Antrag.

 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Herr Markus Helmreich entgegnet, dass der Bauantrag problematisch anzusehen ist, da die Mauer bereits errichtet wurde und im vorliegenden Fall keine Nachbarunterschriften vorliegen. Eine Zustimmung durch den Gemeinderat sollte daher nicht erfolgen und eine Entscheidung sollte hier durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch erfolgen.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt erläutert, dass er immer noch Bedenken hat hinsichtlich der Wasserleitung im Bereich der Stützwand. Ferner wäre aus seiner Sicht Gabionen hier nicht angebracht.

 

3. Bürgermeister Georg Girmm schließt sich Herrn Markus Helmreich an.


Der Gemeinderat Diespeck versagt dem Bauantrag von Frau und Herrn Heidi und Holger Schick, Riedfelder Ortsstr. 28, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung einer Stützmauer, sowie der Einfriedung des Grundstückes mit der Flurnummer 486 der Gemarkung Stübach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen B, I, 3 (Stützmauer) und B, IV (Einfriedungen) des Bebauungsplanes Nr. 8 Wochenendhausgebiet „Am Neuberg“, nicht zu.