TOP Ö 8: Antrag auf Erstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Flurnummer 1635/1 der Gemarkung Diespeck

Nachtrag: 17.03.2016 Nummer 8

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Anwesend: 14

Das Ingenieurbüro Beck hat den Entwurf einer Einbeziehungssatzung vorgelegt. Das Grundstück Flur-Nr. 1635/1 der Gemarkung Diespeck befindet sich im Besitz von Herrn Georg Schelter, Untersachsen 24, 91456 Diespeck. Es ist eine Zweiteilung des Grundstückes geplant, wobei auf dem südlichen Teil-Grundstück, welches an Hannes und Eva Goßler verkauft werden soll, die Errichtung eines Wohngebäudes mit Pilatesraum, Garage und Nebengebäude erfolgen soll, während der nördliche Teil durch den Grundstückeigentümer Georg Schelter mit einem Wohnhaus und Garage bebaut werden soll. Die Unterlagen, Plan-Skizzen, Lageplan, Begründung und Entwurf der Einbeziehungssatzung wurden mit der Einladung zur Sitzung  übersandt. Das Ingenieurbüro Beck wurde von den beiden Grundstückseigentümern beauftragt, die auch das Honorar übernehmen. Während des Verfahrens wird ein entsprechender Erschließungsvertrag erstellt.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz erklärt, dass die Bauwerber, die gerne nach Diespeck zurückkehren möchten, an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet versucht haben Bauland zu erwerben, was sich sehr schwierig gestaltete. Letztlich hat sich das Grundstück der Familie Schelter, die ebenfalls Bauabsichten hat, aufgetan. Gespräche mit dem Landratsamt haben ergeben, dass man dem Bauvorhaben im Zuge einer Ortsrandabrundung (Einbeziehungssatzung) zustimmen würde. Voraussetzung ist, dass das hierzu erforderliche öffentliche Verfahren in Gang gesetzt und eingehalten wird, sowie die Planungs- und Erschließungsfragen und deren Kostenübernahme im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu regeln sind.

Im ersten Schritt wäre nun grundsätzlich zu klären, ob dieses Verfahren so auf den Weg gebracht werden kann.

2. Bürgermeister Roland Schmidt erklärt für die Fraktion des Bürgerforums, dass man zunächst eine grundsätzliche Linie festlegen sollte, wie sich die Gemeinde künftig in ähnlich gelagerten Fällen verhalten will. Daher bittet er darum, die Entscheidung heute zu vertagen.

Herr Björn Lehnert bringt den kompletten nördlichen Bereich des Grundstückes für ca. 10 Bauplätze ins Gespräch und ist der Ansicht, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.

Dem widerspricht Herr Helmut Roch massiv, der den Wiesengrund von einer Bebauung freihalten möchte. Außerdem ist die Problematik der Kleinkläranlagen nicht geklärt und er wisse aus dem Stand, dass vermutlich evtl. sieben weitere Familien in Sachsen eine Ortsrandabrundung anstreben könnten.

Frau Liane Meinl sieht keine Gründe, die für eine Ablehnung der Ortsrandabrundung sprechen, grundsätzlich sollte doch die Gemeinde froh sein, wenn Bauwillige vorhanden sind.

Herr Georg Grimm ist der Ansicht, dass immer wieder Ausnahmen gemacht wurden, jüngstes Beispiel ist das gemeindliche Langhaus am anderen Ortsende. Für ihn sei wichtig, dass die Punkte Ausgleichsflächen und erforderliche Parkplätze ordentlich geklärt werden. Ein kleines Baugebiet stünde für ihn und die SPD-Fraktion, zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund.

Herr Alexander Ell bittet darum, dass auch die Frage des Standortes des Ortsschildes in die Satzung aufgenommen werden sollte. Ferner bestätigt er, dass die Bauwerber sehr lange gesucht haben um diese Fläche zu finden.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz betont, dass es bei einer Zustimmung durchaus Möglichkeiten gäbe, die Gleichbehandlung einzuhalten.

Herr Markus Helmreich erklärt für die CSU-Fraktion, dass es sich bei einer Zustimmung um keinen „Freifahrtschein“ handle, sondern jeder bei der Gemeinde beantragte Einzelfall betrachtet werden wird.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz lässt zunächst über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Roland Schmidt Bürgerforum auf Vertagung abstimmen.

Dieser wird mit 4 Ja- und 10 Neinstimmen bei 14 Anwesenden abgelehnt.

Daraufhin findet die Abstimmung über den Antrag statt.


Der Gemeinderat Diespeck billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung, Begründung, Lageplan (Maßstab 1:500, Ausgleichsflächen: Maßstab 1:100 mit eingezeichnetem Geltungsbereich) und Planskizzen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den westlichen Ortsrand von Untersachsen, deren Geltungsbereich das Grundstück Flurnummer 1635/1 der Gemarkung Diespeck umfasst und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Vor Erlass der Satzung ist mit den beteiligten Grundstückseigentümern ein Erschließungsvertrag zu schließen, der vom Bauausschuss bestätigt werden muss.