TOP Ö 3.1: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Aischtalblick 17, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Bauherr: Rost Daniel, Forster Weg 9, 91456 Diespeck

Planfertiger: Architekturbüro Kellermann, Nürnberger Str. 36, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501/2 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 17, 91456 Diespeck)

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform und der Höhenlage des Gebäudes.

 

Der eingereichte Entwurf sieht ein „Toskana-Haus“ mit Zeltdach vor. Im Bebauungsplan sind die zulässigen Dachformen (Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdach) festgelegt.

Ferner gilt gemäß Bebauungsplan für die Höhenlage des Gebäudes: Die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoß (OKFFB-EG) darf maximal 30 cm über

a)    dem natürlichen Gelände oder

b)    der Fahrbahnoberkante der angrenzenden öffentlichen Straße liegen

 

Der eingereichte Entwurf weicht um 21 cm ab.

Herr Rost begründet die Höhenlage mit der Entwässerung des Gebäudes. So kann der Einbau einer Hebeanlage vermieden werden.

Der Bauherr beantragt hinsichtlich der Dachform und der Höhenlage des Gebäudes eine Abweichung vom Bebauungsplan.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag, sowie dem Antrag auf Abweichungen vom Bebauungsplan, von Herrn Daniel Rost zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 501/2 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 17, 91456 Diespeck) sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.