TOP Ö 4: Kommandantenwahl Freiwillige Feuerwehr Stübach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Da der 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Stübach Herr Michael Thiergärtner nun nach Emskirchen verzogen ist, fand am Samstag, den 19. März 2016 in der Dorfscheune Stübach eine außerordentliche Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Stübach statt.

 

Zum 1. Kommandanten wurde Herr Markus Rossel wiedergewählt.

 

Zum 2. Kommandanten wurde Herr Jonas Schäfer, geb. am 27.04.1995 „gewählt“.

 

Gem. Art. 8 Abs. 3 Satz 1 BayFwG kann zum Feuerwehrkommandant nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahr mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

 

Anders als in der Sitzung dargestellt, hat Herr Jonas Schäfer zum Zeitpunkt der Wahl knapp die vorgeschriebenen Mindestdienstzeit nicht erfüllt. Insofern ist die Wahl so nicht zulässig (gem. 8.1.1 VollzBekBayFwG).

 

Insofern soll Herr Jonas in einem Art Vorbereitungsjahr an die Aufgabe herangeführt werden. Die Wahl kann dann nächstes Jahr durchgeführt werden. Bis dahin ist das Wahlergebnis zum 2. Kommandanten als ungültig zu betrachten und im kommenden Jahr nachzuholen. Dieser Sachverhalt wird per Beschluss des Gemeinderates bestätigt. Da die Neuwahl des 1. Kommandanten nur zur Angleichung der Amtszeit des 1. und 2. Kommandanten erfolgte soll auch diese für ungültig erklärt werden. Insgesamt zeigt sich die Bestellung eines 2. Kommandanten in Stübach als sehr schwierig.


Der Gemeinderat Diespeck erklärt die Wahl zum 1. und 2.Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stübach vom 19. März 2016, aufgrund der dargelegten Umstände, für ungültig.