Sitzung: 19.05.2016 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Bürgermeister Dr. von Dobschütz führt aus,
dass die Ortskernsanierung ein gewichtiges Ziel ist. Dies hat der Gemeinderat
in der Dezembersitzung 2014 so beschlossen. Die hohe Bedeutung eines
attraktiven Siedlungsumfeldes ist unumstritten. Verfallene Gebäude, darunter
auch alte Stallanlagen, haben negative Folgewirkungen für den gesamten Ort. Das
Erscheinungsbild verschlechtert sich und es fehlt in der Folge oftmals die
Motivation der Nachbarn, in die eigenen Gebäude zu investieren. Dieses kann der
Anfang einer Spirale nach unten sein. Im Umfeld verfallender Bausubstanz
entwickelt sich, dies zeigen Erfahrungswerte aus der Städtebauförderung, ein
Klima fehlender Investitionsbereitschaft. Ein Wertverlust der Immobilien in der
Nachbarschaft kann die Folge sein. Dies gilt es zu verhindern und die Spirale
nach unten zu durchbrechen.
Deshalb sollte angeregt werden den Abriss von Gebäuden im
Sanierungsgebiet zu fördern. In enger Abstimmung mit unserem Städtebauplaner
ist folgender Vorschlag entstanden:
Abrisse können, wenn sie denn als kommunale Ordnungsmaßnahme laufen,
durch die Regierung von Mittelfranken gefördert werden. Bzw. besser
ausgedrückt: Sie werden gefördert! Die Gemeinde Diespeck könnte also den
Beschluss fassen, Abrisse künftig mit einem Prozentsatz von 50 % zu fördern. Es
sollte auch ein Eigenanteil des Eigentümers eingefordert werden. Die jeweiligen
Haushaltsmittel sind im Auge zu behalten. Von diesen 50 % würde dann die Gemeinde 40 % und die Regierung
60 % übernehmen. Zur Durchführung der Ordnungsmaßnahme ist sodann ein städtebaulicher
Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen. In diesem Vertrag wird die Förderung alsdann
an bestimmte Auflagen geknüpft. Eine explizite Satzung oder ein eigens hierfür
aufgelegtes Programm ist hierfür nicht erforderlich. Besser ist: Das heißt
jeder Fall wird einzeln betrachtet und auch entschieden auf Grundlage der
Gegebenheiten, welche Aspekte uns in dem jeweiligen „Ensemble“ wichtig sind.
Außerdem ist hierzu stets der Städteplaner, Herr Rühl, zu Rate zu ziehen.
Sinnig ist folgende Vereinbarung: Die Auszahlung sollte in 2. Raten erfolgen.
Rate 1 zum Abriss und Rate 2 an einem bestimmten Punkt des Neubaus bzw. der
Nachnutzung. Schließlich sollte durch den Abriss keine dauerhafte Baulücke
produziert, sondern möglichst schnell eine Nachnutzung mit Anreizen geschaffen
werden.
In der anschließenden Diskussion wird die Einführung einer derartigen
Regelung, die aber immer auch eine Einzelfallentscheidung, bei der das
Gesamtergebnis (Ensemble und Umfeld) im Vordergrund steht, seitens der
Mitglieder des Gemeinderates begrüßt.
Ferner sollte im Mitteilungsblatt auf diese Möglichkeit der Privatförderung
hingewiesen werden.
Der Gemeinderat Diespeck beschließt, Abrissmaßnahmen im gesamten Fördergebiet der Städtebauförderung künftig mit 50 % der förderfähigen Kosten zu unterstützen. Die Förderung wird allerdings an bestimmte Auflagen geknüpft, die je nach Gegebenheit der Maßnahme, mit dem Städteplanungsbüro Stadt & Land abzustimmen sind. Ist dies erfolgt werden die Absprachen in einem städtebaulichen Vertrag fixiert. Bei Positivverlauf der genannten Schritte erfolgt die Auszahlung in der Regel in 2 Tranchen: Tranche 1 zum Abriss und Tranche 2 beim zeitnahen Erreichen eines jeweils zu bestimmenden Baufortschritts in der Nachnutzung des freigemachten Grundstückes. Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Antrag im Wege einer Einzelfallentscheidung betrachtet wird.