TOP Ö 4: Beratung kommunale Förderung Abriss von bestehenden Gebäuden

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Bürgermeister Dr. von Dobschütz führt aus, dass die Ortskernsanierung ein gewichtiges Ziel ist. Dies hat der Gemeinderat in der Dezembersitzung 2014 so beschlossen. Die hohe Bedeutung eines attraktiven Siedlungsumfeldes ist unumstritten. Verfallene Gebäude, darunter auch alte Stallanlagen, haben negative Folgewirkungen für den gesamten Ort. Das Erscheinungsbild verschlechtert sich und es fehlt in der Folge oftmals die Motivation der Nachbarn, in die eigenen Gebäude zu investieren. Dieses kann der Anfang einer Spirale nach unten sein. Im Umfeld verfallender Bausubstanz entwickelt sich, dies zeigen Erfahrungswerte aus der Städtebauförderung, ein Klima fehlender Investitionsbereitschaft. Ein Wertverlust der Immobilien in der Nachbarschaft kann die Folge sein. Dies gilt es zu verhindern und die Spirale nach unten zu durchbrechen.

 

Deshalb sollte angeregt werden den Abriss von Gebäuden im Sanierungsgebiet zu fördern. In enger Abstimmung mit unserem Städtebauplaner ist folgender Vorschlag entstanden:

 

Abrisse können, wenn sie denn als kommunale Ordnungsmaßnahme laufen, durch die Regierung von Mittelfranken gefördert werden. Bzw. besser ausgedrückt: Sie werden gefördert! Die Gemeinde Diespeck könnte also den Beschluss fassen, Abrisse künftig mit einem Prozentsatz von 50 % zu fördern. Es sollte auch ein Eigenanteil des Eigentümers eingefordert werden. Die jeweiligen Haushaltsmittel sind im Auge zu behalten. Von diesen 50 %  würde dann die Gemeinde 40 % und die Regierung 60 % übernehmen. Zur Durchführung der Ordnungsmaßnahme ist sodann ein städtebaulicher Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen. In diesem Vertrag wird die Förderung alsdann an bestimmte Auflagen geknüpft. Eine explizite Satzung oder ein eigens hierfür aufgelegtes Programm ist hierfür nicht erforderlich. Besser ist: Das heißt jeder Fall wird einzeln betrachtet und auch entschieden auf Grundlage der Gegebenheiten, welche Aspekte uns in dem jeweiligen „Ensemble“ wichtig sind. Außerdem ist hierzu stets der Städteplaner, Herr Rühl, zu Rate zu ziehen. Sinnig ist folgende Vereinbarung: Die Auszahlung sollte in 2. Raten erfolgen. Rate 1 zum Abriss und Rate 2 an einem bestimmten Punkt des Neubaus bzw. der Nachnutzung. Schließlich sollte durch den Abriss keine dauerhafte Baulücke produziert, sondern möglichst schnell eine Nachnutzung mit Anreizen geschaffen werden.

In der anschließenden Diskussion wird die Einführung einer derartigen Regelung, die aber immer auch eine Einzelfallentscheidung, bei der das Gesamtergebnis (Ensemble und Umfeld) im Vordergrund steht, seitens der Mitglieder  des Gemeinderates begrüßt. Ferner sollte im Mitteilungsblatt auf diese Möglichkeit der Privatförderung hingewiesen werden.


Der Gemeinderat Diespeck beschließt, Abrissmaßnahmen im gesamten Fördergebiet der Städtebauförderung künftig mit 50 % der förderfähigen Kosten zu unterstützen. Die Förderung wird allerdings an bestimmte Auflagen geknüpft, die je nach Gegebenheit der Maßnahme, mit dem Städteplanungsbüro Stadt & Land abzustimmen sind. Ist dies erfolgt werden die Absprachen in einem städtebaulichen Vertrag fixiert. Bei Positivverlauf der genannten Schritte erfolgt die Auszahlung in der Regel in 2 Tranchen: Tranche 1 zum Abriss und Tranche 2 beim zeitnahen Erreichen eines jeweils zu bestimmenden Baufortschritts in der Nachnutzung des freigemachten Grundstückes. Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Antrag im Wege einer Einzelfallentscheidung betrachtet wird.