TOP Ö 3: Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach (Hauptstr. 44)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Frau Daniela Engelhardt, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, OT Stübach eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2 der Gemarkung Stübach, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, OT Stübach eingereicht hat.

 

Das Einfamilienhaus soll im hinteren Teil des Grundstückes errichtet werden. Die Erschließung muss noch geklärt werden (Vor-Ort-Termin: 08.06.2016)

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. (genaue Klärung ob Innen- oder Außenbereich erfolgt durch das LRA)

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu die eingereichte Bauvoranfrage zur Einsichtnahme in den Umlauf.


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt der Bauvoranfrage von Frau Daniela Engelhardt, Hauptstr. 44, 91456 Diespeck, OT Stübach, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2, der Gemarkung Stübach sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.