TOP Ö 8: Kommunale Allianz NeuStadt & Land; öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Die Zusammenarbeit der Kommunalen Allianz NeuStadt & Land soll nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim nicht nur im Rahmen einer Geschäftsordnung sondern im Zuge eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt werden. Rechtsgrundlage wird Art. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sein.

 

Dieser Vertrag ist, bevor er von den Bürgermeistern unterzeichnet werden kann, durch die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte zu beschließen.

 

Mit der Einladung zur Sitzung wurde zunächst ein erster Entwurf für den weiteren Abstimmungsprozess versandt.

Evtl. Änderungswünsche können dem Bürgermeister noch genannt werden, dieser  wird diese  dann bei  der nächsten Sitzung des Allianzrates einbringen. Hier werden die Ergebnisse aller Städte und Gemeinden abgestimmt und der endgültige Vertragsentwurf nochmals zur abschließenden Abstimmung in den kommunalen Gremien vorgelegt.


Der Gemeinderat Diespeck spricht sich im Grundsatz für einen Zusammenschluss zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für die Kommunale Allianz NeuStadt & Land, aus. Die Form der Arbeitsgemeinschaft sowie bestimmte Details der Zusammenarbeit sind noch auszuarbeiten.