TOP Ö 10: Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Flur-Nr. 1635/1 Gemarkung Diespeck, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluß

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Mit Beschluss Nr. 30/2016 hatte der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung, Begründung, Lageplan (Maßstab 1:500, Ausgleichsflächen Maßstab 1:1000 mit eingezeichnetem Geltungsbereich) und Planskizzen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den westlichen Ortsrand von Untersachsen, dessen Geltungsbereich das Grundstück Flur-Nr. 1635/1 der Gemarkung Diespeck umfasst, gebilligt.

 

Der Entwurf der Satzung samt den Planunterlagen lag nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck in der Zeit vom 20.04.2016 bis 31.05.2016 im Rathaus im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich aus.

 

Ferner wurden die Träger öffentlicher Belange unterrichtet und um Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.04. bis 31.05.2016 gebeten.

 

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird vom Ing.-Büro Beck Neustadt a.d. Aisch in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und lag der Einladung in verkürzter Form bei (Synopse).

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen ist im Gemeinderat zu beraten und einzeln abzuwägen.

 

Sodann kann die Satzung unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen erstellt und ggf. beschlossen werden.

 

Ferner ist der noch erforderliche Städtebauliche Vertrag (Erschließungsvertrag lag ebenfalls als Anlage bei) mit den beteiligten Grundstückseigentümern vor dem Erlass der Satzung abzuschließen und vom Gemeinderat zu genehmigen.

Daraufhin fasst der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:


Beschlüsse Nr. 74 – 78/2016

Teil 1:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt über die eingegangen Stellungnahmen der Bürgerbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange, wie in der beiliegend dargestellten Anlage zur Niederschrift ausgeführt ab. Die Änderungen sind ggf. in die Satzung und Planunterlagen einzuarbeiten.

 

Beschluss Nr. 79/2016 Für 16 Gegen 0, anwesend 16

Teil 2:

Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) gemäß § 11 Baugesetzbuch, Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der mit der Einladung versandten Vorlage zu. Dieser Vertrag wurde laut Feststellung des Bürgermeister Dr. von Dobschütz von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Nachdem keine Änderungen an der Satzung mehr vorzunehmen sind und der Vertrag unterzeichnet ist kann auch der Satzungsbeschluss im Anschluss an diesen Beschluss gefasst werden, da alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Beschluss Nr. 80/2016 Für 16 gegen 0 anwesend 16

Teil 3:

Ferner beschließt der Gemeinderat Diespeck die diesem Beschlussbuch beigeheftete  Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Flur-Nr. 1635/1 der Gemarkung Diespeck als Satzung in der Fassung vom 23. Juni  2016.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss dieser Einbeziehungssatzung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft. Ferner ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo und wann die Einbeziehungssatzung eingesehen werden kann.