TOP Ö 6: Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im neuen Baugebiet "Am Dettendorfer Weg 1" (Markus Krautter)

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass Herr Markus Krautter, An der Strut 15, 91456 Diespeck einen Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Unterkellerung im neuem Baugebiet „Am Dettendorfer Weg“ Bauplatz A7 eingereicht hat.

 

Planfertiger: Bernd Scheidig, Freier Architekt+ Energieberater Bau, Hauptstraße 10, 97509 Kolitzheim.

 

Da es sich bei dem Haus um ein Holzhaus handelt gab es im Vorfeld der Sitzung größere Diskussionen hinsichtlich der Bauweise. Die Unterlagen mit weitergehenden Informationen wurden der Sitzungseinladung beigefügt. Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck ist der Meinung, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Freistellungsverfahren handelt und somit auch kein Einvernehmen weder des Gemeinderates noch des Bauausschusses erforderlich ist.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den eingereichten Bauantrag zur Einsichtnahme in den Umlauf.

 

Herr Björn Lehnert ist zunächst der Auffassung, dass es sich hier nicht um ein Vorhaben im Freistellungsverfahren handelt, da im Bebauungsplan „Am Dettendorfer Weg“ die Errichtung von Blockhäusern in Rundholz-Bauweise etc. ausgeschlossen ist. Beim Bauvorhaben von Herrn Markus Krautter handelt es sich wohl um ein Blockhaus und daher ist diese Bauweise ausgeschlossen. Herr Björn Lehnert gibt an dieser Stelle weitere Informationen zur vorliegenden Bauart in den Umlauf.

 

Herr Horst Schrödl ist der Auffassung, dass es sich beim Bauvorhaben nicht um ein klassisches Blockhaus, wie in der Flurstraße in Diespeck handelt.

 

Der Bauausschuss Diespeck führt hierzu eine weitere Diskussion und Beratung.

 

Herr Björn Lehnert fragt an, ob es sich beim den Holzbalken auch um überstehende Balken handelt, ob eine klare Lagerfüge sichtbar ist und ob das Gebäude nach Fertigstellung angestrichen wird. Herr Markus Krautter entgegnet, dass die Balken nicht überstehen sondern bündig abgeschlossen werden. Ferner ist man bereit das Gebäude entsprechend in weiß oder grau zu streichen. Grundsätzlich soll die Fassade aber in Holzoptik erhalten und somit nicht gestrichen werden. Die Lagerfuge ist auch bei dieser Holzart (Fichte) entsprechend erkennbar.

 

Der Bauausschuss ist sich nach kurzer Debatte einig, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Freistellungsverfahren handelt.