1. Bürgermeister
Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass im August die Firma Dienstbier die
letzten Reparaturen am Pflaster des Rathausplatzes vorgenommen hat. Am 03.
August 2015 wurde das Gesamtergebnis besichtigt und abgenommen. Die Arbeiten
sind laut Aussage von Herrn Scheuber sehr sauber und ordentlich durchgeführt
worden.
Herr Jörg
Wellhöfer hat mit Mail vom Mittwoch dem 05. August 2015 einen Lageplan (wird in
der Sitzung gezeigt) über die Mängelbeseitigung übermittelt. Hierin sind auch
die Leistungen, die letztes Jahr vom 24. September 2014 bis 08. Oktober 2014 im Bereich der
Bahnhofstraße durchgeführt wurden, enthalten.
Gemäß VOB beginnt
für die sanierten Bereiche eine neue Gewährleistungsfrist. In der Ausschreibung
zum Rathausplatz waren 60 Monate Gewährleistung vereinbart. Es ist möglich, die
Gewährleistungsfrist für die genannten Bereiche, ebenfalls wiederum auf 60
Monate festzulegen. Es wäre aber auch möglich, die Gewährleistung für einen
kürzeren Zeitraum, z.B. auf zwei Jahre oder drei Jahre, sprich 36 Monate, zu
verlängern. Der Unterbau dürfte sich soweit verfestigt haben, dass nach der
erfolgten Reparatur keine weiteren Schäden zu erwarten sind. Sollten diese
eintreten, ist zu erwarten, dass sie in den nächsten maximal drei Jahren
auftreten werden. Es wäre daher möglich, die Gewährleistungsfrist für die
nachgebesserten Bereiche auf den 31. Juli 2018 zu beschränken. Hierüber sollte
nun im Bauausschuss beraten und entscheiden.
Herr Markus
Helmreich regt an, dass er derzeit keinen Bedarf sieht die Gewährleistungsfrist
zu verkürzen.
Herr Björn
Lehnert erläutert, dass zum Einem die gesetzlich vorgeschriebene und zum
Anderen die im Vertrag vereinbarte Gewährleistungsfrist gibt. Die im Vertrag
vereinbarte Frist muss mindestens der gesetzlichen Frist entsprechen. Da wohl
kein Auftraggeber die Gewährleistungsfrist freiwillig verkürzt, sollte auch die
Gemeinde Diespeck erneut eine Gewährleistungsfrist von 60 Monaten vereinbaren.
Der Bauausschuss Diespeck stimmt einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre oder drei Jahre nicht zu. Somit beträgt die Gewährleistungsfrist erneut 60 Monate.