TOP Ö 3: Bauantrag - Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 91 der Gemarkung Diespeck, Sandstr. 10 (Leonhard und Astrid Ehrlinger, Sandstr. 2)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bauherr: Leonhard und Astrid Ehrlinger, Sandstr. 2, 91456 Diespeck

 

Planfertiger: Dipl. Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem hinteren Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 91 der Gemarkung Diespeck (Sandstr. 10, 91456 Diespeck). Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, in einem Gebiet ohne rechtskräftigem Bebauungsplan, und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Stellplatzsatzung: Es werden drei Stellplätze errichtet.

In der Diskussion wird aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen den Städtebauplaner der Gemeinde Herrn Rühl bezüglich zur Erhaltung der Gebäudeflucht entlang der Sandstraße zu beteiligen. Die Verwaltung wird dies veranlassen. 


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Astrid und Leonhard Ehrlinger zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 91 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 BauGB.