TOP Ö 14: Beschaffung von Rauchwarnmeldern für gemeindliche Gebäude

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

 

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

 

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchwarnmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

 

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern bis zum 31. Dezember 2017. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im § 46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen,jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 

D. h. die Gemeinde Diespeck hat alle gemeindlichen Wohnungen entsprechend mit Rauchwarnmelder auszustatten. Die Verwaltung empfiehlt die gemeindlichen Wohnungen entsprechend mit vernetzten Rauchwarnmeldern auszustatten.

 

Für die Gemeinde Diespeck ergibt sich derzeit folgender Bedarf an Rauchwarnmeldern:

 

Wohnung Feuerwehrhaus Diespeck:

4x Rauchwarnmelder

 

Da sich die gemeindliche Wohnung im Feuerwehrhaus Diespeck im 1. OG befindet ist es durchaus sinnvoll, auch das Feuerwehrhaus ebenfalls entsprechend mit Rauchwarnmelder auszustatten.

 

Feuerwehrhaus Diespeck

13x Rauchwarnmelder

 

Wohnung Schule I Familie Weiß:

7x Rauchwarnmelder

 

Wohnung Schule II Familie Schmidt:

6x Rauchwarnmelder

 

Der Verwaltung liegen für den vorstehend genannten Bedarf an Rauchwarnmeldern inklusive Montage zwei Angebote vor.

 

Der Gemeinderat wird hierzu um Zustimmung hinsichtlich der Beschaffung und der Vergabe des Auftrages geben.

In der sich anschließenden Diskussion herrscht eine unterschiedliche Betrachtung der Herangehensweise und Ausstattung. Es ist zu prüfen, ob nicht die Arbeiten der Bauhof ausführen kann.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt der Anschaffung von Rauchmeldern für die die gemeindlichen  Immobilien zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt für eine wirksame und Ernstfall auch brauchbare Lösung bei der Beschaffung der Rauchmelder zu sorgen.