TOP Ö 7: Feststellung über das Ausscheiden aus einem kommunalen Ehrenamt als Feldgeschworener

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Herr Georg Pfundt, Ehe 1, Diespeck hat mit Schreiben vom 27.10.2016 um die Entlassung aus seiner Tätigkeit als Feldgeschworener der Siebenerei Stübach aus gesundheitlichen Gründen gebeten.

Nach Art. 11 des Abmarkungsgesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 5 der Feldgeschworenenordnung wird festgestellt das der Rücktritt zulässig ist und ein wichtiger Grund vorliegt.

 


Der Gemeinderat Diespeck stellt fest, dass Herr Georg Pfundt, Ehe 1, Diespeck aus gesundheitlichen Gründen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern seine Tätigkeit als Feldgeschworener der Siebenerei Stübach nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Dem Antrag des Betroffenen vom 27.10.2016 wird somit zugestimmt. Seitens der Gemeinde Diespeck wird ihm für seinen langjährigen Dienst Dank und Anerkennung ausgesprochen.