TOP Ö 4: Bauantrag - Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, Höherlegung um 50 Zentimeter (Flurnummer 894/2 Gemarkung Diespeck, Neustädter Str. 40, Volker und Peter Schmidt)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Bauherren: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck und Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 40, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das geplante Mehrfamilienhaus (Baugenehmigung vom 26.10.2016) soll 50 Zentimeter höher gesetzt werden. Begründet wird dies mit der „Position des Kanals“.

 

Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Der Bauherr wurde von der Bauverwaltung auf die fehlenden Unterschriften hingewiesen. Vordrucke zur Abstandsflächenübernahme wurden ausgehändigt.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Gemeinderat Diespeck nimmt den Tekturantrag von Herrn Peter Schmidt und Herrn Volker Schmidt zur Kenntnis und erhebt gegen die „Höherlegung“ des geplanten Gebäudes um 50 Zentimeter keine Einwände.