TOP Ö 5: Bauantrag - Umbau und Erweiterung des Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück 695/35 der Gemarkung Diespeck (Flurstr. 13) - Antrag auf notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Bodenfeld" (Kathrin und Reimar Zimmermann, Flurstr. 13, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bauherren: Reimar und Kathrin Zimmermann, Flurstr. 13, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/35 der Gemarkung Diespeck.

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. Bernd Krampe, Schlesienstr. 38c + 42, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ der Gemeinde Diespeck.

 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Dachform und den Farbton der Dachflächen.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf Dachform und Farbton. (Begründung – siehe Anlage)


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn und Frau Reimar und Kathrin Zimmermann, Flurstr. 13, 91456 Diespeck zum Umbau und Erweiterung des Einfamilienwohnhauses und der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück mit der Flurnummer 695/35 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Bodenfeld“ im Hinblick auf die Dachform und des Farbtons zu.