TOP Ö 6: Bauantrag - Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 737/2 der Gemarkung Diespeck (Am Sensenhammer 8, Bauherren: Elfriede und Georg Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherren: Elfriede und Georg Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 737/2 der Gemarkung Diespeck (Am Sensenhammer 8, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“.

 

 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in Hinblick auf die Baugrenzen.

Die Bauherren beantragen Abweichung bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. (Begründung – siehe Anlage)

Bereits am 23.09.2010 wurde die Errichtung einer Garage an der südwestlichen Grundstücksgrenze mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Baugrenzen beantragt. (siehe Lageplan) Der Bauausschuss des Gemeinderates Diespeck hat in seiner Sitzung am 14.09.2009 der Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze zugestimmt. Die Befreiung wurde mit Bescheid vom 22.10.2010 erteilt. Im August 2014 wurde die Genehmigung nach Zustimmung im Bauausschuss verlängert.

Durch die jetzt beantragte weitere Garage überschreitet die Gesamtlänge der Grenzbebauung die zulässigen 9 Meter. (Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO) Ab 9 Metern werden Abstandsflächen ausgelöst. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Elfriede und Georg Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 737/2 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“ im Hinblick auf die Baugrenze zu.