TOP Ö 8: Antrag auf Sondernutzung durch die Deutsche Textilhilfe für das Bayer. Rote Kreuz Neustadt a.d. Aisch zur Aufstellung von Alttextil-Sammelcontainern

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Die Deutsche Textilhilfe St. Leon-Rot hat mit Schreiben vom 31.10.2016 im Auftrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim beantragt im Gemeindegebiet Diespeck, auf gemeindlichen Grundstücken im Wege einer Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1, 19 und 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Alttextil-Sammelcontainer aufstellen zu dürfen.

Mit Schreiben vom 29.11.2016 hat das Landratsamt in Neustadt a.d. Aisch der Deutschen Textilhilfe gGmbH die für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes tätig ist die gemeinnützige Sammlung von Alttextilien gestattet. Die erste Seite des Schreibens ist in der Anlage beigefügt.

Auf die beiliegenden Unterlagen wird verwiesen. Hier sind auch die geplanten Standorte eingezeichnet.

Seitens der Verwaltung wurde der Entwurf der Vereinbarung Ziffer 4 dahingehend ergänzt, dass bei der Vereinbarungsunterzeichnung bereits bestehende Standort hiervon ausgenommen sind und somit die Zulassung weiterer Behältnisse nur für die Zukunft gilt.

Im Falle einer Zustimmung wird die Gemeinde Diespeck bereits früher zugesagte Standorte anderer Betreiber daher nicht wie zunächst im Gestattungsvertragsentwurf vorgesehen verbieten. Diese Passage wurde auch in der Vereinbarung von der Deutschen Textilhilfe so akzeptiert.

 

Nach Rechtslage sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass die „Wohlfahrtsverbände, hierunter fällt das Bayerische Rote Kreuz“ bei der Bereitstellung von Alttextil-Sammelcontainer-Stellplätzen bevorzugt zu behandeln sind. Dem jeweiligen Wohlfahrtsverband wird ein nicht unerheblicher Betrag des jeweiligen Erlöses überlassen.

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Insbesondere wäre zu klären, ob alle gewünschten Standorte oder nur ausgewählte Standorte bedient werden sollen, soweit sich diese auf Gemeindegrund befinden.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz berichtet, dass in der Runde der Fraktionssprecher diese Woche kein Handlungsbedarf zur Aufstellung weiterer Altkleidercontainer gesehen wurde. Herr Roland Schmidt betont, dass auch die gewerblichen Sammler, die Firma Wagner/Uffenheim hat im Gemeindegebiet 3 Container stehen stärker zur Kasse gebeten werden müssen. Schließlich könne man mit einer Leerung bis zu 300,-- € Erlös erzielen, da ist die jährliche Spende der Firma in Höhe von 200,-- € an die Gemeinde nicht gerade viel. Nach Rücksprache in den Fraktionen des Gemeinderates bestünde allenfalls am Deponieeingang Dettendorf die Möglichkeit zur Aufstellung eines zusätzlichen Containers. Hierzu ist aber die Zustimmung des Landkreises als Betreiber der Kreismülldeponie einzuholen. 


Der Gemeinderat Diespeck sieht zur Aufstellung weiteren Altkleidercontainer, hier Deutsche Textilhilfe gGmbH, hier handelnd für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes keinen Handlungsbedarf.

Grundsätzlich wird festgelegt, dass künftig die Aufstellung von Containern gewerblicher Sammler nur gegen Miete, die von gemeinnützigen Organisationen hingegen kostenlos gestattet werden kann.

Der Bürgermeister wird beauftragt von der Firma Wagner/Uffenheim eine jährliche Miete, die deutlich über der bisher zur Verfügung gestellten Spende liegt für ihre auf Gemeindegrund aufgestellten Altkleidercontainer einzufordern.