TOP Ö 13: Amtsniederlegung der Gemeinderätin Eva-Maria Ruchatz-Mosch

Nachtrag: 13.12.2016

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Mit Schreiben vom 13.12.2016 ist Frau Eva-Maria Ruchatz-Mosch, Diespeck, Sandstr. 33 von ihrem Amt als Gemeinderätin der Gemeinde Diespeck zurückgetreten.

 

Gemäß des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte können nach Art. 48 Satz 2 gewählte Gemeinderäte das Amt niederlegen. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach. Nach der Reform der Bayerischen Gemeindeordnung 2014 ist es so, dass ein gewählter Gemeinderat ohne Angabe von Gründen ablehnen und während der Amtszeit jederzeit zurück treten kann.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen Frau Ruchatz-Mosch den Dank der Gemeinde  auszusprechen, wenn sie damit einverstanden ist.


Der Gemeinderat Diespeck nimmt den Rücktritt vom 13.12.2016 von Frau Eva-Maria Ruchatz-Mosch als Mitglied des Gemeinderates Diespeck gemäß Art. 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern an.

Nach Art. 37 Abs. 2 des GLKrWG ist die Listennachfolgerin des Wahlvorschlages 02 SPD vom 16.03.2014 anzufragen ob sie die Wahl annimmt und zur Leistung des Eides oder Gelöbnisses gemäß Art. 31 Abs. 4 GO bereit ist.