TOP Ö 4: Bauantrag - Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 40), Bauherren: Voker und Peter Schmidt

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherren: Peter Schmidt, Steigerwaldstr. 13, OT Stübach, 91456 Diespeck und Volker Schmidt, An den Weinbergen 53, Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 894/2 der Gemarkung Diespeck (Neustädter Str. 40, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das geplante Mehrfamilienhaus (Baugenehmigung vom 26.10.2016) soll nach Norden versetzt werden.

Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Der Bauherr wurde von der Bauverwaltung auf die fehlenden Unterschriften hingewiesen. Der Bauherr holt die Unterschriften ein übergibt die Pläne Frau Meister (Landratsamt). Frau Meister wurde vorab informiert.

Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Gemeinderat Diespeck nimmt den Tekturantrag von Herrn Peter Schmidt und Herrn Volker Schmidt zur Kenntnis und erhebt gegen die „Versetzung“ des geplanten Gebäudes nach Norden keine Einwände.