TOP Ö 5: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 511 der Gemarkung Diespeck (Thomas Schröder, Bogenstr. 5, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherr: Thomas Schröder, Bogenstr. 5, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 511 der Gemarkung Diespeck.

 

Planfertiger: Hörst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Grundstück 511 ist nur über die Grundstücke 511/5 (Werner und Sabine Koch) und 511/4 (Herbert Schröder) der Gemarkung Diespeck zu erreichen. (siehe Lageplan)

Lt. schriftlicher Erklärung des Bauherren ist Wegerecht und Erschließung (Wasser und Kanal) per Dienstbarkeit (Grundstück Flurnummer 511/5 der Gemarkung Diespeck und Grundstück 511/4 der Gemarkung Diespeck) geregelt. Auszüge der Notarurkunde in denen diese Grunddienstbarkeiten hervorgehen wurden zwischenzeitlich der Verwaltung vorgelegt. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen, die Dachform und Dachneigung.

Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Thomas Schröder, Bogenstr. 5, 91456 Diespeck zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 511 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen erfolgt mit der Maßgabe, dass die Erschließung im Rahmen einer „Grunddienstbarkeit“ wie in der vorgelegten Notarurkunde vorgesehen, auch gesichert wurde. Ferner stimmt der Gemeinderat Diespeck den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ zu.