Sitzung: 22.12.2016 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Bauherr: Thomas Schröder, Bogenstr. 5, 91456 Diespeck
Vorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 511 der Gemarkung Diespeck.
Planfertiger: Hörst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck
Das Grundstück 511 ist nur über die Grundstücke 511/5 (Werner und Sabine Koch) und 511/4 (Herbert Schröder) der Gemarkung Diespeck zu erreichen. (siehe Lageplan)
Lt. schriftlicher Erklärung des Bauherren ist Wegerecht und Erschließung (Wasser und Kanal) per Dienstbarkeit (Grundstück Flurnummer 511/5 der Gemarkung Diespeck und Grundstück 511/4 der Gemarkung Diespeck) geregelt. Auszüge der Notarurkunde in denen diese Grunddienstbarkeiten hervorgehen wurden zwischenzeitlich der Verwaltung vorgelegt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen, die Dachform und Dachneigung.
Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn
Thomas Schröder, Bogenstr. 5, 91456 Diespeck zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 511 der
Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 BauGB. Die Zustimmung zum
gemeindlichen Einvernehmen erfolgt mit der Maßgabe, dass die Erschließung im
Rahmen einer „Grunddienstbarkeit“ wie in der vorgelegten Notarurkunde
vorgesehen, auch gesichert wurde. Ferner stimmt der Gemeinderat Diespeck den
notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1
„Diespeck Nord“ zu.