TOP Ö 9: Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Dettendorfer Weg" der Gemeinde Diespeck (Parzelle B 4, Elke u. Jürgen Keck, Kaltenneuses 3, 91448 Emskirchen)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherren: Elke u. Jürgen Keck, Kaltenneuses 3, 91448 Emskirchen

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Schielke, An der Aspel 23, 97359 Schwarzach a. Main

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg 1“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Baugrenze für die Garage.

 

Der Planfertiger beantragt die Befreiung für diese Festsetzung. (Begründung und Planauszug – siehe Anlage)

Dies wäre die erste Befreiung im Baugebiet Nr. 26 „Am Dettendorfer Weg“. Hiermit würde ein Bezugsfall für eventuell folgende Bauvorhaben geschaffen.

Bürgermeister Dr. von Dobschütz erläutert, dass man an den Festsetzungen des Bebauungsplanes festhalten sollte.

Einerseits wird in der Diskussion ein Widerspruch in den Festsetzungen gesehen, andererseits wird betont dass mit 7 m Länge durchaus noch eine stattliche Garage errichtet werden könne. Bei einer Nutzung des vorderen Teils als Carport wären auch 3 m Stauraum ausreichend, ferner ist dort auch noch ausreichend Straßenraum vorhanden. Es wird auch betont, dass bei einigen bereits im Bau befindlichen Gebäuden auf der Baugrenze bestanden wurde und sich somit eine Ungleichbehandlung ergeben würde.

Zunächst solle in einer Runde mit den Fraktionsvorsitzenden dem Bürgermeister und dem Planer geklärt werden, wie viele Baugrundstücke von dieser Regelung betroffenen wären. Ferner sollte der Sachverhalt im Bauausschuss vorberaten werden.  


In einer Runde  mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Planer soll zunächst geklärt werden, wie viele Grundstücke von einer Abweichung der Baugrenze betroffen wären und ob ein Handlungsbedarf zur Änderung des Bebauungsplanes besteht. Das Ergebnis ist im Bauausschuss vorzuberaten und ggf. falls erforderlich dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen.