TOP Ö 10: Förderung von Zisternen und Rigolen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

 

Förderung von Zisternen und Rigolen

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat am 12.12.1996 und 22.02.2002 beschlossen, auf Antrag des Grundstückseigentümers Regenwasserrückhaltungsanlagen (Zisternen) ab einem Fassungsvermögen von 5.000 Litern mit einer einmaligen Zuwendung von 250 Euro zu fördern. Je weitere vollendete 1.000 Liter Fassungsvermögen werden mit jeweils 50 Euro bezuschusst. Höchstfördersumme gesamt 500 Euro pro Grundstück. Bei Nutzung des aufgefangenen Wassers als Brauchwasser für den Hausgebrauch muss eine Wasserzähleinrichtung eingebaut werden. Der Zisterneneinbau muss der Verwaltung mit Rechnung nachgewiesen werden. 

 

Bis dato noch nicht gefördert werden Rigolen. Eine Rigole ist ein unterirdischer, seltener auch teilweise oberirdischer Pufferspeicher, um eingeleitetes Regenwasser aufzunehmen und zu versickern. Dazu ist eine Rigole mit Kies oder anderen, kontakterosionssicher abgestuften Materialien ausgefüllt. Rigolen erfüllen also den gleichen Effekt wie Zisternen, soweit der Untergrund aus durchlässigen Schichten, also nicht aus reinen Lehmböden besteht. Eine Rigole entspricht also dem Grundgedanken Regenwasser von den gemeindlichen Kanälen und der Kläranlage fernzuhalten und sollte ebenfalls gefördert werden. Über diesen Aspekt und die weiteren Fördermodalitäten soll in der Sitzung diskutiert werden. 

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Regenrückhaltung auf Privatgrund zu unterstützen, um unsere ohnehin am Anschlag laufenden Kläranlage zu entlasten.

 

In der Diskussion wird von allen Fraktionen des Gemeinderates unisono die Auffassung vertreten, dass jeder cbm Wasser der der gemeindlichen Kanalisation und somit der Kläranlage nicht zugeführt wird, die öffentlichen Einrichtungen entlastet.  Das Förder-Szenario sollte einfach und praktikabel gestaltet sein.


Das bisherige Zisternen-Förderprogramm wird für den Einbau von Rigolen ergänzt. Es gelten die gleichen Sätze wie beim Einbau von Zisternen. Der Antrag ist vor dem Einbau formlos bei der Gemeinde zu stellen. Am besten gleich mit dem Bauantrag. Später kann dies aber auch mit einer einfachen Skizze und der Erklärung, dass nicht ausschließlich lehmiger Untergrund, der eine Versickerung nicht ermöglicht, vorhanden ist, mit einer einfachen Skizze und einer Kaufbestätigung (Rechnung) nachgewiesen werden. Im Amtsblatt ist auf die Fördermöglichkeiten beim Bau von Rigolen und Zisternen hinzuweisen.