Sitzung: 26.01.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Förderung von Zisternen und Rigolen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 12.12.1996
und 22.02.2002 beschlossen, auf Antrag des Grundstückseigentümers
Regenwasserrückhaltungsanlagen (Zisternen) ab einem Fassungsvermögen von 5.000
Litern mit einer einmaligen Zuwendung von 250 Euro zu fördern. Je weitere
vollendete 1.000 Liter Fassungsvermögen werden mit jeweils 50 Euro bezuschusst.
Höchstfördersumme gesamt 500 Euro pro Grundstück. Bei Nutzung des aufgefangenen
Wassers als Brauchwasser für den Hausgebrauch muss eine Wasserzähleinrichtung
eingebaut werden. Der Zisterneneinbau muss der Verwaltung mit Rechnung
nachgewiesen werden.
Bis dato noch nicht gefördert
werden Rigolen. Eine Rigole ist ein unterirdischer,
seltener auch teilweise oberirdischer Pufferspeicher, um eingeleitetes
Regenwasser aufzunehmen und zu versickern. Dazu ist eine Rigole mit
Kies oder anderen, kontakterosionssicher abgestuften Materialien ausgefüllt.
Rigolen erfüllen also den gleichen Effekt wie Zisternen, soweit der Untergrund
aus durchlässigen Schichten, also nicht aus reinen Lehmböden besteht. Eine
Rigole entspricht also dem Grundgedanken Regenwasser von den gemeindlichen
Kanälen und der Kläranlage fernzuhalten und sollte ebenfalls gefördert werden.
Über diesen Aspekt und die weiteren Fördermodalitäten soll in der Sitzung
diskutiert werden.
Grundsätzlich ist es
sinnvoll, die Regenrückhaltung auf Privatgrund zu unterstützen, um unsere
ohnehin am Anschlag laufenden Kläranlage zu entlasten.
In der Diskussion wird von
allen Fraktionen des Gemeinderates unisono die Auffassung vertreten, dass jeder
cbm Wasser der der gemeindlichen Kanalisation und somit der Kläranlage nicht
zugeführt wird, die öffentlichen Einrichtungen entlastet. Das Förder-Szenario sollte einfach und
praktikabel gestaltet sein.
Das bisherige Zisternen-Förderprogramm wird für den Einbau von Rigolen ergänzt. Es gelten die gleichen Sätze wie beim Einbau von Zisternen. Der Antrag ist vor dem Einbau formlos bei der Gemeinde zu stellen. Am besten gleich mit dem Bauantrag. Später kann dies aber auch mit einer einfachen Skizze und der Erklärung, dass nicht ausschließlich lehmiger Untergrund, der eine Versickerung nicht ermöglicht, vorhanden ist, mit einer einfachen Skizze und einer Kaufbestätigung (Rechnung) nachgewiesen werden. Im Amtsblatt ist auf die Fördermöglichkeiten beim Bau von Rigolen und Zisternen hinzuweisen.