TOP Ö 5: Festsetzung 1.5 des Bebauungsplans "Am Dettendorfer Weg 1" - Diskussion

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass in der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2017 intensiv über das Bauvorhaben Keck und die Vor- und Nachteile einer möglichen Anpassung der Festsetzung 1.5 gesprochen wurde.

 

Diese lautet: Vor Garagen ist auf Privatgrund ein offener Stauraum von mindestens 5 m zum Rand der öffentlichen Erschließungsstraßen einzuhalten. Je nach Baugrenzen hat dies zur Folge, dass Garagen und mögliche Anbauten nurmehr eine Länge von 7 m haben können. Da in der Gemeinderatssitzung vereinbart wurde, dies nochmals intensiv zu erörtern, erscheint dieser Punkt nun auf der Agenda des Bauausschusses. 

 

Der Bauausschuss soll die Thematik in der heutigen Sitzung nochmals offen diskutieren.

 

1. Bürgermeister von Dobschütz erläutert nochmals das Spannungsfeld, in dem sich der Gemeinderat befindet: Das Ansinnen auf vollumfängliche Ausnutzung der gesetzlich eingeräumten 9m von Familie Keck ist nachvollziehbar. Überdies wolle man ja auch das Anbauen eines Gartenhäuschens ermöglichen, um die Aufstellung von wenig ansehnlichen kleinen Gartenlauben in den Grundstücken selbst nicht unbedingt befördern. Deshalb stellt er die Option in den Raum, die hintere rote Bebauungslinie eventuell um 2m zurückzuversetzen. Zugleich wäre mit einer Änderung des Bebauungsplans aber freilich Aufwand verbunden oder man müsste mit Befreiungen der Festsetzungen arbeiten, was der Gemeinderat richtigerweise nicht möchte.

 

 

Herr Markus Helmreich fragt an, wie man mit den Parteien umgeht, die bereits mit dem Bau begonnen haben und gegebenenfalls nicht mehr nach den neuen Festsetzungen bauen können. Diese Bauherren wären aus Sicht von Herrn Markus Helmreich nun benachteiligt. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass man in diesem Fällen wohl leider nichts mehr machen könnte.

 

Herr Björn Lehnert regt an, dass der Bebauungsplan sowie die vereinbarten Festsetzungen wohl nicht von allen Beteiligten richtig verstanden werden und führt hierzu weitere ausführliche Erläuterungen auf. In seinen Erläuterungen hebt Herrn Björn Lehnert hervor, dass das Mitspracherecht des Gemeinderates zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt wurde. Ferner führt er mögliche Bauvarianten von Garagen und Carports auf.

 

1. Bürgermeister von Dobschütz erläutert nochmals das Spannungsfeld, in dem sich der Gemeinderat befindet: Das Ansinnen auf vollumfängliche Ausnutzung der gesetzlich eingeräumten 9m von Familie Keck ist nachvollziehbar. Überdies wolle man ja auch das Anbauen eines Gartenhäuschens ermöglichen, um die Aufstellung von wenig ansehnlichen kleinen Gartenlauben in den Grundstücken selbst nicht unbedingt befördern. Deshalb stellt er die Option in den Raum, die hintere rote Bebauungslinie eventuell um 2m zurückzuversetzen. Zugleich wäre mit einer Änderung des Bebauungsplans aber freilich Aufwand verbunden oder man müsste mit Befreiungen der Festsetzungen arbeiten, was der Gemeinderat richtigerweise nicht möchte.

 

Der Bauausschuss Diespeck führt an dieser Stelle eine eingehende Diskussion und Beratung.

 

Herr Björn Lehnert regt an, dass eine Änderung des Bebauungsplans „Am Dettendorfer Weg 1“ sicherlich eine erneute Behördenbeteiligung mit sich zieht und diese Änderungsphase andauern wird. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dies mit der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates zu eruieren. Als Alternative könnte man den Bauherren, die auf eine Länge von 9m bauen möchten, entsprechende Befreiungen erteilen. Ferner wäre auch ein Grundsatzbeschluss zur Befreiung der Festsetzung 1.5 denkbar.

 

Herr Björn Lehnert regt an, dass die Verwaltung zunächst auch einmal prüfen sollte, welche Grundstücke tatsächlich von dieser Festsetzung betroffen sind. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dies nochmals entsprechend zu prüfen.

 

Herr Alexander Ell fragt an, was mit den Bauherren geschieht, die sich bereits in der Bauplanung befinden. 1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz entgegnet, dass man diese dann schnellst möglich über die Änderung der Festsetzungen informieren müsste, sodass dies in den Planungen berücksichtigt werden kann.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz hält abschließend fest, dass man mit der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates eruieren wird, ob eine Änderung der Festsetzung 1.5 eine erneute Behördenbeteiligung mit sich zieht. Ferner soll bis dahin geprüft werden, welche Baugrundstücke betroffen sind.