TOP Ö 6: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 "Wochenendgebiet Neuberg", Grundstück: 481/3 Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30), Eigentümer: Regine und Michael Wollny

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz berichtet, dass die Bauherren Frau Regine und Herr Michael Wollny, Walddorferstr. 18, 72141 Walddorfhäslach einen Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück mit der Flurnummer 481/3 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30, 91456 Diespeck, OT Stübach) gestellt haben.

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück mit der Flurnummer 481/3 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30, 91456 Diespeck, OT Stübach)

 

Die Errichtung der Dachgaube wäre nach Art. 57 Abs. 2 Punkt 4 BayBO verfahrensfrei. Allerdings liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Wochenendgebiet Neuberg“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Dachneigung. Es sind Satteldächer mit einer Neigung von 15 bis 25 Grad vorgeschrieben.

 

Die Bauherren beantragen wie oben genannt die Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

1. Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsicht-nahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.


Beschluss:

Der Bauausschuss Diespeck stimmt dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Wochenendgebiet Neuberg“ der Gemeinde Diespeck, zur Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück 481/3 der Gemarkung Stübach (Am Neuberg 30) zu.