TOP Ö 6: Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Grundstück Fl.-Nr. 1635/2 der Gemarkung Diespeck (Familie Goßler)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Eva und Hannes Goßler, Ottostr. 12, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1635/2 der Gemarkung Diespeck

Planfertiger: Ing. Büro Walter Beck, Ansbacher Str. 20, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Im Wege der Einbeziehungssatzung wurde seitens des Gemeinderates der Bebauung des Grundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben bereits zugestimmt.

Die Erschließung erfolgt durch die Bauwerber und ist in der Einbeziehungssatzung Untersachsen und im Städtebaulichen Vertrag geregelt. 


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und Herrn Eva und Hannes Goßler, Ottostr. 12, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1635/2 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Die Erschließung erfolgt durch die Bauwerber und ist in der Einbeziehungssatzung Untersachsen und im Städtebaulichen Vertrag geregelt.