Sitzung: 23.03.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Bauherr: Eva und Hannes Goßler, Ottostr. 12, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1635/2 der Gemarkung Diespeck
Planfertiger: Ing. Büro Walter Beck, Ansbacher Str. 20, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Im Wege der Einbeziehungssatzung wurde seitens des Gemeinderates der Bebauung des Grundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben bereits zugestimmt.
Die Erschließung erfolgt durch die Bauwerber und ist in der Einbeziehungssatzung Untersachsen und im Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Frau und
Herrn Eva und Hannes Goßler, Ottostr. 12, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer
1635/2 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Die
Erschließung erfolgt durch die Bauwerber und ist in der Einbeziehungssatzung
Untersachsen und im Städtebaulichen Vertrag geregelt.