TOP Ö 7: Bauantrag - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen" (Flurnummer 490/5 Gemarkung Diespeck; Jörg u. Elena Schuhmacher, Nordstr. 11 b, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Jörg und Elena Schuhmacher, Nordstr. 11 b, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Gartenhauses (Breite: 3 m, Länge: 3 m, Höhe 2,95 m) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 490/5 der Gemarkung Diespeck.

 

Das Vorhaben ist zwar lt. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, aber es liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenze.

 

 

Bezugsfälle: (außerhalb der Baugrenzen) Aischtalblick 12, Aischtalblick 27 a

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck im Hinblick auf die Baugrenzen von Herrn und Frau Jörg und Elena Schumacher, Nordstr. 11 b, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 490/5 der Gemarkung Diespeck zu.