TOP Ö 11: Feststellung über das Ausscheiden aus einem kommunalen Ehrenamt als Feldgeschworener, Friedrich Bogner, Diespeck

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Herr Friedrich Bogner, Sandstr. 12, Diespeck, hat mit Schreiben vom 27.02.2017 um die Entlassung aus seiner 47-jährigen Tätigkeit als Feldgeschworener, davon die letzten sieben Jahre als Siebenerobmann der Siebenerei Diespeck aus gesundheitlichen- und Altersgründen gebeten.

Nach Art. 11 des Abmarkungsgesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 5 der Feldgeschworenenordnung wird festgestellt dass der Rücktritt zulässig ist und ein wichtiger Grund vorliegt.

 


Der Gemeinderat Diespeck stellt fest, dass Herr Friedrich Bogner, Sandstr. 12, Diespeck aus gesundheitlichen- und Altersgründen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz der 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern seine Tätigkeit als Feldgeschworener der Siebenerei Diespeck nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Dem Antrag des Betroffenen vom 27.02.2017 wird somit zugestimmt. Seitens der Gemeinde Diespeck wird ihm für seinen langjährigen Dienst insbesondere auch als Obmann des Diespecker Siebenerkollegiums Dank und Anerkennung ausgesprochen.