TOP Ö 4: Bauantrag - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 "Wohngebiet am Käswasen" (Fl.-Nr.: 503 Gemarkung Diespeck, Enrico Kurze, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherr: Enrico Kurze, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichtung eines Geräteschuppens (Länge: 3 m, Breite: 2,50 m, Höhe 2,20 m) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 503 der Gemarkung Diespeck (Aischtalblick 23, 91456 Diespeck)

 

Das Vorhaben ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber der Festsetzung 1.7 des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ der Gemeinde Diespeck. („Nebenanlagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen“)

 

Der Antragsteller beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“.

 

Im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 wurden bereits Befreiungen von den Baugrenzen erteilt.

 

Nachbarn (Fl.Nr.: 503/1) haben sich kritisch zum Vorhaben geäußert.

In der Diskussion stellt der Gemeinderat fest, dass der geplante Standort des Gartenhauses an einer sehr exponierten Lage auch im Kurvenbereich der Straße steht und man daher zu einer übereinstimmenden ablehnenden Haltung kommen werde.


Der Gemeinderat Diespeck lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohngebiet am Käswasen“ im Hinblick auf die Baugrenzen von Herrn Enrico Kurze, Aischtalblick 23, 91456 Diespeck, zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück mit der Flurnummer 503 der Gemarkung Diespeck am geplanten Standort ab.