TOP Ö 4: Erörterung der Einnahmenseite der Gemeinde Diespeck

Gewerbesteuer:

Bgm. von Dobschütz erläutert anhand der Präsentation, welche zulässige Steuerarten, die Gemeinden für die Verbesserung der Einnahmeseite verlangen können. Die Gewerbesteuer als wichtige Realsteuer wurde seit dem 01.01.1980 nicht mehr geändert. Im Gegenteil; es war eine Senkung des Hebesatzes von 320 auf 310 und ist somit der niedrigste Hebesatz im gesamten Landkreis.

Nach kurzen „Pro und Contra“, in welcher Höhe man den Hebesatz anheben soll, wurde empfohlen, diesen von 310 auf 350 anzuheben, und wären somit im Gleichklang mit unseren VG-Gemeinden (Baudenbach, Gutenstetten und Münchsteinach).

 

Grundsteuer:

Bei den Grundsteuern A (agrar – Land- u. Forstwirtschaft) und B (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke) werden keine Änderungen (Anhebung) vorgenommen. Hier ist die Gemeinde Diespeck bereits im oberen Bereich des zumutbaren angelangt.