TOP Ö 2: Bauantrag Erweiterung des bestehenden Gasthauses Fl.-Nr.: 20 der Gemarkung Diespeck, Elmar Müller

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

2. Bürgermeister Roland Schmidt berichtet, dass Herr Elmar Müller, Bamberger Straße 37, 91456 Diespeck einen Antrag zur Erweiterung des bestehenden Gasthauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 20 der Gemarkung Diespeck (Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck) gestellt hat.

 

Bauherr: Elmar Müller, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Erweiterung des bestehenden Gasthauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 20 der Gemarkung Diespeck (Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Dipl.Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Der Gemeinderat Diespeck hat der Bauvoranfrage zur Erweiterung des Gasthauses mit Beschluss vom 22.12.2016 zugestimmt. Die Bauvoranfrage ist noch im Landratsamt.

 

Herr Müller hat in Absprache mit dem Landratsamt den Antrag geändert und ergänzt.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.

 

Herr Björn Lehnert erläutert, dass die Abstandsfläche im Süden laut vorliegenden Planungen lediglich 2,50 m anstatt die geforderten 3,00 m beträgt und daher ein Abweichungsantrag nach Art. 63 BayBO erforderlich ist. Dieser liegt dem Bauantrag jedoch nicht bei.


Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag von Herrn Elmar Müller, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck zur Erweiterung des bestehenden Gasthauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 20 der Gemarkung Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck verweist ferner auf den erforderlichen Abweichungsantrag nach Art. 63 BayBO. Ein Brandschutznachweis hinsichtlich der südlichen Außenwand ist demnach vorzulegen.