TOP Ö 3: Bauantrag - Errichten von zwei Garagen auf dem Grundstück: Flurnummer: 737/2, Gemarkung Diespeck, Am Sensenhammer 8, 91456 Diespeck (Georg u. Elfriede Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

2. Bürgermeister Roland Schmidt berichtet, dass Frau Elfriede und Herr Georg Pickel, Bamberger Straße 12, 91456 Diespeck einen Antrag zur Errichtung von zwei Garagen auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.: 737/2 der Gemarkung Diespeck, Am Sensenhammer 8, 91456 Diespeck gestellt haben. 

 

Bauherr: Elfriede und Georg Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichten von zwei Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 737/2 der Gemarkung Diespeck (Am Sensenhammer 8, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen.

 

Beide Garagen haben eine Gesamtlänge von 15 Metern (9 Meter + 6 Meter). Die Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Klaus Honal liegt vor.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Der Gemeinderat bzw. der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck hat die beiden Garagen bereits einzeln behandelt, sein Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen zugestimmt.

 

Die nun vorliegende Neuplanung beider Garagen ersetzt die bisherigen Anträge und wurde vorab mit Herrn Popp vom Landratsamt besprochen, abgestimmt und seitens Herrn Popp für genehmigungsfähig befunden.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.


Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag von Georg und Elfriede Pickel, Bamberger Str. 12, 91456 Diespeck zur Errichtung von zwei Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 737/2 der Gemarkung Diespeck, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 „Diespeck süd“ zu.