TOP Ö 4: Bauantrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl.Nr.: 520 Gemarkung Diespeck, Eichelweg 5 (Hans, Heide, Markus Helmreich + Silke Wittmann)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 1

2. Bürgermeister Roland Schmidt berichtet, dass Familie Helmreich einen Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 520 der Gemarkung Diespeck (Eichelweg 5, 91456 Diespeck) gestellt hat.

 

Bauherren: Hans + Heide + Markus Helmreich u. Silke Wittmann, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 520 der Gemarkung Diespeck (Eichelweg 5, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Ricardo Perez Litschy, Herringstr. 5, 91058 Erlangen

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck Nord“ der Gemeinde Diespeck und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die Baugrenzen und die Festsetzung „E + DG“.

 

 

 

 

Das Bauvorhaben bedarf der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es werden 14 Stellplätze errichtet. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Diespeck schreibt für das Vorhaben 14 Stellplätze vor. Die Prüfung der Stellplatzsatzung und der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

2. Bürgermeister Roland Schmidt gibt hierzu den eingereichten Bauplan zur Einsichtnahme in den Umlauf und berichtet, dass die Baupläne durch die Verwaltung geprüft wurden und keine Einwände bestehen.

 

Herr Björn Lehnert berichtet, dass hier ebenfalls ein Abweichungsantrag nach Art. 63 BayBO erforderlich ist. Dieser ist dem Bauantrag jedoch nicht beigefügt.


Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Diespeck erteilt dem Bauantrag von Hans, Heide u. Markus Helmreich und Silke Wittmann, Bamberger Str. 37, 91456 Diespeck zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 520 der Gemarkung Diespeck, Eichelweg 5, 91456 Diespeck sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Diespeck nord“ der Gemeinde Diespeck zu.

 

Ferner sind die Abweichungsanträge nach Art. 63 BayBO entsprechend nachzureichen.


Frau Liane Meinl nahm an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.