Sitzung: 03.07.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Bauherren: Stefanie u. Eduard Heinstein, Brunnenstraße 7, 91456 Diespeck
Vorhaben: Gartenumgestaltung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 530 der Gemarkung Diespeck (Brunnenstraße 7, 91456 Diespeck)
Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck
Die geplante Gartenumgestaltung beinhaltet eine teilweise Aufschüttung des Grundstücks und die zweistufige Abstützung durch Granitquader. Die geplante Aufschüttung scheint nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO verfahrensfrei.
Allerdings liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck. In § 7 Nr. 6 ist festgesetzt:
Frau und Herr Heinstein beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung.
Die Bauherren begründen den Antrag mit Bezugsfällen in der Nachbarschaft. Dem Antrag liegen Bilder des Grundstücks und des Nachbargrundstücks bei.
Herr Grimm informiert, dass bisher kein Gespräch mit den Nachbarn stattgefunden hat.
Der Gemeinderat
Diespeck vertagt die Entscheidung über den Antrag von Stefanie und Eduard
Heinstein, Brunnenstr. 7, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“, zur Gartenumgestaltung auf dem
Grundstück mit der Flurnummer 530 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf Art
und Höhe der Einfriedung. Vor der entscheidung sollen die Nachbarn gehört
werden und sich der Bauausschuss das Grundstück vor Ort anschauen.