Sitzung: 27.07.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Bauherr: Heinrich
Werner Nutzfahrzeuge, Fabrikstr. 15, 91456 Diespeck, OT Stübach
Vorhaben:
Errichtung zweier Lagerhallen für Fahrzeugteile auf den Grundstücken mit den
Flurnummern: 615/7 und 614/1 der Gemarkung Stübach
Planfertiger:
Ingenieurbüro Neumeister, Schlossbergallee 4, 91438 Bad Windsheim
Halle 1 soll auf
dem Flurstück 615/7 der Gemarkung Stübach errichtet werden.
Halle 2 soll auf
dem Flurstück 614/1 der Gemarkung Stübach errichtet werden.
Fl.-Nr. 615/7 liegt
im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Industriegelände Stübach“ Die
Errichtung der Halle 1 bedarf der Befreiung von Festsetzung(en) des
Bebauungsplans.
Der geplante
Standort für die Halle 2 liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 2 BauGB
zu beurteilen.
Der Bauherr
beantragt die Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO von Art. 6 Abs. 3 BayBO.
(Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken) Der Antrag auf Abweichung sowie
die Abstandsflächenübernahmen liegen dem Bauantrag bei. Die Prüfung der
Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.
Im Bauantrag fehlte
der Antrag auf die notwendige(n) Befreiung(en) vom Bebauungsplan Nr. 7
„Industriegelände Stübach“. Die Verwaltung hat den Planer (Herr David Büttner
vom Ingenieurbüro Neumeister) informiert. Herr Büttner hat am 06.07.2017 den
Antrag auf Befreiung (von den Baugrenzen) nachgereicht. Die tatsächliche
Bebauung im Industriegebiet Stübach entspricht nicht mehr den Baugrenzen des
Bebauungsplans Nr. 7 „Industriegelände Stübach“ (1972), da die nicht zu
überbauende Hauptwasserleitung inzwischen verlegt wurde.
Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag von Heinrich Werner Nutzfahrzeuge, Fabrikstr. 15, 91456 Diespeck, OT Stübach zur Errichtung zweier Lagerhallen für Fahrzeugteile auf den Grundstücken mit den Flurnummern 614/1 und 615/7 der Gemarkung Stübach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den notwendigen Befreiungen und Abweichungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Industriegelände Stübach“ zu.