TOP Ö 4: Haushalt 2017: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 und den Haushaltsplan 2017

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Der Haushaltsplanentwurf wurde in den vorangegangenen Finanzausschusssitzungen vorberaten. Grundlage der Finanzplanung ist der MIP 2017-2020. Nachdem alle relevanten Zahlen und Fakten im Vorbericht stehen, erfolgt hier nur eine Kurzübersicht:

 

Es folgen Erläuterungen des Bürgermeisters und die Stellungnahmen der Fraktionen.

 

Bürgermeister Dr. von Dobschütz spricht von einem soliden Haushalt. Offene Punkte seien die Kosten für die Kanalsanierung und auch im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren müsse der Gemeinderat umgehend aktiv werden. Die Gewerbesteuer wurde etwas niedriger angesetzt. Ferner wird im Jahre 2018 ein Bausparvertrag fällig.

Herr Markus Helmreich erklärt für die CSU-Fraktion dass man sich intensiv mit dem Zahlenwerk befasst habe. Problempunkte seien die Kosten für Kanalsanierung und der Umgang mit dem Thema Straßenausbaubeitragssatzung. Er dankt ferner die Verwaltung für die Vorbereitung.

Herr Dr. Gunnar Klaffenbach betont für die Fraktion des Bürgerforums, dass die „MiP“ ein gutes Instrument wäre, das auch die nötige Transparenz und Planungssicherheit biete. Nicht aus den Augen verloren werde dürfe die Neuverschuldung.

Herr Georg Grimm dankt für die SPD-Fraktion Herrn Hensel und Herrn Distler für die Vorbereitung des Haushaltes der alle besprochenen Punkte beinhalte. Mit dem Haushalt steige die pro Kopfverschuldung auf 860,-- €. Ziel sollte ein Absenken der Pro-Kopfverschuldung sein, was wohl schwer zu erreichen sei. Luft- und Wasserschlösser sind jedenfalls nicht machbar.

Nachdem keine weiteren Fragen an den Kämmerer Herrn Gerhard Hensel vorliegen erfolgt die Beschlussfassung.  


Der Gemeinderat Diespeck beschließt, vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2017 zu erlassen und den Haushaltplan 2017 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.