Sitzung: 27.07.2017 Gemeinderat Diespeck
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Über den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 (Anlage zum Haushaltsplan) ist gem. Art 32 Abs.2 Nr. 5 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV, gesondert zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus zwei Elementen, dem eigentlichen Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts.
Aufbau des Finanzplans:
1. Planjahr |
2. Planjahr |
3. Planjahr |
4. Planjahr |
5. Planjahr |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
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Basisjahr Haushaltsjahr |
Haushaltsjahr |
Finanzplanung |
Finanzplanung |
Finanzplanung |
Das erste Planungsjahr (Basisjahr) ist immer das laufende Haushaltsjahr (Art. 70 Abs. 1 Satz 2 GO), d.h. das Jahr, in dem der Finanzplan erstellt wird bzw. bei termingerechter Haushaltplanaufstellung hätte erstellt werden müssen (Art. 65 Abs. 2 GO).
Ferner wird der dem Haushaltsplan beigeheftete Stellenplan um eine Stelle (für die Kläranlage 0,5 und für den Bauhof 0,5 Stellen) in der Entgeltgruppe VI erweitert.
Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, der dem Haushaltsplan 2017 als Anlage beigefügt ist, zu.
Beschluss Nr. 82/2017
Für 17 gegen 0
anwesend 17
Ferner wird der dem Haushaltsplan beigeheftete Stellenplan um eine Stelle (für die Kläranlage 0,5 und für den Bauhof 0,5 Stellen) in der Entgeltgruppe VI erweitert.