TOP Ö 5: Haushalt 2017: Beschlussfassung über die Finanzplanung für die Jahre 2016-2020 (Anlage zum Haushaltsplan 2017)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Über den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 (Anlage zum Haushaltsplan) ist gem. Art 32 Abs.2 Nr. 5 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV, gesondert zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus zwei Elementen, dem eigentlichen Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts.

 

Aufbau des Finanzplans:

 

1. Planjahr

2. Planjahr

3. Planjahr

4. Planjahr

5. Planjahr

2016

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

Basisjahr

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

Finanzplanung

Finanzplanung

Finanzplanung

 

Das erste Planungsjahr (Basisjahr) ist immer das laufende Haushaltsjahr (Art. 70 Abs. 1 Satz 2 GO), d.h. das Jahr, in dem der Finanzplan erstellt wird bzw. bei termingerechter Haushaltplanaufstellung hätte erstellt werden müssen (Art. 65 Abs. 2 GO).

Ferner wird der dem Haushaltsplan beigeheftete Stellenplan um eine Stelle (für die Kläranlage 0,5 und für den Bauhof 0,5 Stellen) in der Entgeltgruppe VI erweitert.


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020, der dem Haushaltsplan 2017 als Anlage beigefügt ist, zu.

 

Beschluss Nr. 82/2017

Für 17 gegen 0 anwesend 17

Ferner wird der dem Haushaltsplan beigeheftete Stellenplan um eine Stelle (für die Kläranlage 0,5 und für den Bauhof 0,5 Stellen) in der Entgeltgruppe VI erweitert.