TOP Ö 10: Bauantrag - Errichtung eines Backhauses mit Sitzgruppe auf dem Dettendorfer Dorfplatz, Flurnummer 104/2 der Gemarkung Dettendorf

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherr: Gemeinde Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Errichten eines Backhauses mit Sitzgruppe auf dem Grundstück mit der Flurnummer 104/2 der Gemarkung Dettendorf (Projekt: Umgestaltung des Dettendorfer Dorfplatzes)

 

Planfertiger: Horst Schrödl, Schleifmühlstraße 25, 91456 Diespeck

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Backhaus soll in den Abstandsflächen des an der Grenze des Grundstückes Flurnummer 36, Gemarkung Dettendorf (Werner Richter, Altenbucher Weg 3, Dettendorf, 91456 Diespeck) stehenden Gebäudes errichtet werden.

Die Gemeinde Diespeck beantragt die Abweichung von Art. 6 BayBO.

 

In der Diskussion wird aus den Reihen des Gemeinderates der szt. beschlossene Finanzierungsrahmen ( 15.000,-- € Anteil durch die Gemeinde) angefragt. Hierzu erklärt Bürgermeister Dr. von Dobschütz dass dieser bedingt durch höhere Arbeitsleistung der Dorfgemeinschaft wie szt. beschlossen auch eingehalten werde.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag der Gemeinde Diespeck zur Errichtung des Backhauses mit Sitzgruppe auf dem Grundstück mit der Flurnummer 104/2 der Gemarkung Diespeck und den dafür notwendigen Abweichungen sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. Ferner beantragt die Gemeinde Diespeck die Abweichung von Art. 6 BayBO. Die Unterschrift des betroffenen Nachbarn hierzu liegt vor.