TOP Ö 8: Antrag auf Befreiung von Bebauungsplan Nr. 6 "Am Willenbach", Flurnummer 530, Brunnenstr. 7, 91456 Diespeck, Stefanie und Eduard Heinstein

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Bauherren: Stefanie u. Eduard Heinstein, Brunnenstraße 7, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Gartenumgestaltung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 530 der Gemarkung Diespeck (Brunnenstraße 7, 91456 Diespeck)

 

Planfertiger: Bauunternehmung Horst Schrödl GmbH & Co. KG, Schleifmühlstr. 25, 91456 Diespeck

 

Die geplante Gartenumgestaltung beinhaltet eine teilweise Aufschüttung des Grundstücks und die zweistufige Abstützung durch Granitquader. Die geplante Aufschüttung scheint nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO verfahrensfrei.

 

Allerdings liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“ der Gemeinde Diespeck. In § 7 Nr. 6 ist festgesetzt:  

Frau und Herr Heinstein beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung vom 03.07.2017 vertagt.

 

Nach Gesprächen mit den Bauherren und den Nachbarn wurde eine Befreiung in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass der Antrag von der betroffenen Nachbarin Susanne McLeod unterschrieben wird und die Sicht der Ausfahrt aus dem Grundstück Flurnummer 536/23 (Susanne McLeod, Brunnenstraße 9)“ in die Brunnenstraße durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird.

 

 

 


Der Gemeinderat Diespeck stimmt dem Antrag von Stefanie und Eduard Heinstein, Brunnenstr. 7, 91456 Diespeck auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Willenbach“, zur Gartenumgestaltung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 530 der Gemarkung Diespeck, im Hinblick auf Art und Höhe der Einfriedung zu mit der Maßgabe, dass die Sicht der Ausfahrt aus dem Grundstück Flurnummer 536/23 (Susanne McLeod, Brunnenstraße 9)“ in die Brunnenstraße durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird.