TOP Ö 9: Bauantrag - Nutzungsänderung des EG in der Kirchgasse 13, Stübach zur temporären Unterbringung von 8 Kindern

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Bauherr: Gemeinde Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck

 

Vorhaben: Antrag auf Nutzungsänderung für Räume im Erdgeschoss zur Umnutzung als Krippenräume für 8 Kinder (0 bis 3 Jahre), temporär befristet bis einschließlich März 2018 im ehemaligen Schulhaus in Stübach, Kirchgasse 13, 91456 Diespeck, Stübach, Flurnummer 171 der Gemarkung Stübach

 

Planfertiger: Björn Lehnert, Sandstr. 24, 91456 Diespeck

 

Bis zur Fertigstellung der Kinderkrippe in Diespeck werden von September bis Dezember 8 Kinder im Erdgeschoss des Landkindergartens in Stübach untergebracht. Da der Landkindergarten nur für den ersten Stock eine Betriebserlaubnis hat, ist die Voraussetzung für die Betriebserlaubnis im Erdgeschoss eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.   

 

Aufgrund der nur temporären Nutzung als Krippenräume wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO hinsichtlich der (nicht vorhandenen) Barrierefreiheit, im Sinne des Art. 48 Abs. 2 BayBO, sowie der Brandschutzvorkehrungen beantragt.


Der Gemeinderat Diespeck erteilt dem Bauantrag der Gemeinde Diespeck zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses in der Kirchgasse 13, 91456 Diespeck, OT Stübach, Flurnummer 171 der Gemarkung Stübach sowie den dafür notwendigen Abweichungen sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.


Herr Lehnert hat als Planfertiger an der Abstimmung nicht teilgenommen.